Der Weg zur inneren Freiheit
Wenn aus dem eigenen „Verbot“ eine Erlaubnis wird
Viele Menschen erlegen sich beispielsweise beim Anblick eines Blutdruckmessgerätes auf: „Ich muss ruhig bleiben!“ Allein dieser Gedanke hat oftmals schon körperliche Reaktionen zur Folge, da sich hinter dem bewussten „ich muss“-Gedanken ein Unbewusstes „sonst ...“ verbirgt. Dieses „sonst“ ist in den meisten Fällen mit negativen Inhalten belegt. Ein inneres, gedankliches Verbot lässt oftmals Emotionen groß und mächtig erscheinen, der Eindruck des Ausgeliefertseins kann entstehen. Demzufolge ist eine bewertungsfreie Analyse nur schwer möglich. Wäre jedoch die innere Erlaubnis „Ich darf angespannt sein“ vorhanden, wäre eine eigene Akzeptanz der Emotionen gegeben. Mal angenommen, die Erlaubnis durch sich selbst wäre vorhanden, könnte die Intensität der Emotionen auf Angemessenheit überprüft werden: Demzufolge wäre der Einzelne in der freien Entscheidung, wie beispielsweise: „Ich darf aufgeregt sein, das ist situationsangemessen“ oder „Ich darf jetzt Angstgedanken haben, da ich das so gelernt habe.“ Im Anschluss daran hilft die Frage nach der Zielgerichtetheit bzw. der Angemessenheit. Das, was gelernt wurde, kann auch wieder verlernt werden, sofern die persönliche Entscheidung vorhanden ist, dass alte Denkweisen nicht hilfreich sind, dem eigenen Ziel nicht dienen. Ebenso empfinden viele Menschen eine innere Unruhe. Auch hier wäre erst einmal die Akzeptanz des Ist-Zustands erstrebenswert: „Ich bin unruhig.“ Ein Verbot wie „Ich darf nicht unruhig sein“ hingegen würde dieser Unruhe Macht geben. In der Akzeptanz besteht jedoch die Möglichkeit, die individuellen Ursachen herauszufinden. Liegt die Ursache z.B. in Angst-, Ärger- oder Trauergedanken? Kann hier ein Realitätsbezug hergestellt werden? Wäre eine Erlaubnis durch sich selbst möglich? Es liegt ein Unterschied in den Aussagen „Ich muss pünktlich bei der Arbeit erscheinen“ oder „Ich entscheide mich, pünktlich zu sein, da ich die Konsequenz der Alternative nicht tragen möchte.“ In diesem Moment liegt eine aktive Entscheidung vor, der Eindruck der Passivität oder der negativen Schlussfolgerungen („sonst...“) schwindet. Ebenso verhält es sich mit dem Gedanken, nicht gut genug zu sein, Angst davor zu haben, sich selbst zu sehen, innezuhalten. Oftmals wird die Strategie der Aktivitäten gelebt, da allein der Gedanke an das Innehalten schon eine Nervosität zur Folge hat. Doch wäre die innere Erlaubnis vorhanden, sich die eigenen Gefühle bewusst zu machen, entsteht Vertrauen in sich selbst. Sich selbst mit allen Emotionen anzunehmen: „Ich bin gut so, wie ich bin!“ Die Ursache, sich diese Erlaubnis zu untersagen, liegt oftmals in Kindheitserlebnissen bzw. einem Muster der Selbstbestrafung. Mit Hilfe des Psychotherapeuten können diese individuellen Muster aufgedeckt, reflektiert und verändert werden. Sich selbst mit allen „Ecken und Kanten“ wahr- und anzunehmen, hat eine innere Freiheit zur Folge. Gefühle können ohne den Einsatz von Abwehrmechanismen zugelassen werden. Unbewusste Reaktionen werden demzufolge durch klare Entscheidungen ersetzt. Gefühle werden nicht mehr unterdrückt, der Eindruck des Ausgeliefertseins (bei z.B. Angst oder Panik) schwindet, die eigene individuelle innere Haltung wird verstanden.
– Besteht ein externer Druck?
– Bereite ich mir selbst intern Stress?
– Was wäre Inhalt des unbewussten „sonst...“?
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