Rechtssicher Konflikte klären - ohne Verlierer
Die Gütestelle als attraktive Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung
Eine gerichtliche Auseinandersetzung verlangt allerdings von dem Kläger wie auch von dem Beklagten Geduld, Geld, Kraft und gute Nerven. Der Ausgang ist ungewiss; das Prozessrisiko ist unter Umständen schwer einzuschätzen und am Ende ist so viel Porzellan zerschlagen, dass die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen nachhaltig gestört sind. Aus diesem Grunde wurden in den letzten Jahrzehnten alternative Streitbeilegungsverfahren entwickelt. Die beiden bekanntesten sind die Mediation und die Schlichtung. Weniger bekannt ist das Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle. Zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung und zur Entlastung der Zivilgerichte wurde 1999 die obligatorische Streitschlichtung eingeführt. Nach § 15a EGZPO wurde den sechzehn Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, in bestimmten Fällen, insbesondere bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrverletzungen, die Parteien vor Klageerhebung in einen Schlichtungsversuch „zu zwingen“. Das Land Niedersachsen hat mit dem Niedersächsischen Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die staatlich anerkannten Gütestellen geschaffen. Diese sind bei ihrer Tätigkeit nicht auf die obligatorischen Fälle beschränkt und können auch Güteverfahren für andere Streitigkeiten anbieten. Ein Güteverfahren bietet sich insbesondere bei Baukonflikten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Handwerkerforderungen, Trennungs- und Scheidungsfolgen sowie erbrechtlichen Streitigkeiten an. Der Vorteil eines Verfahrens vor einer staatlich anerkannten Gütestelle gegenüber anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren ist die Rechtsbindung des Güteverfahrens. Denn bereits der Antrag zur Durchführung des Verfahrens hemmt die Verjährung im Sinne des § 204 BGB. Wird das Verfahren durchgeführt und die Parteien schließen vor der Gütestelle einen Vergleich, sind diese Vergleiche vollstreckbare Titel und unterliegen der 30-jährigen Verjährung. Darüber hinaus bietet das Güteverfahren alle Vorteile der Mediation. Das Verfahren ist vertraulich, schnell und kostengünstig. Die Beteiligten entscheiden selber, wie sie den Konflikt lösen möchten. Persönliche und berufliche Bindungen können auch in der Zukunft Bestand haben. Kurz: Das Güteverfahren bietet die Chance, eine für alle Beteiligten befriedigende, nachhaltige und rechtsverbindliche Lösung zu finden