Rüdiger Salfeld

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Über uns:
Rüdiger Salfeld – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht wird von vielfältigen arbeitsrechtlichen Vorgaben geprägt. Zwar können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Abschluss, den Inhalt und die Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren, sie sind jedoch an zwingende gesetzliche Vorschriften, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gebunden. Entscheidend ist dabei die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, für die der Gesetzgeber strenge Maßstäbe anknüpft.

Der Rechtsanwender ist gehalten, auf die Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen zuzugreifen. Dabei bedarf es gewissenhafter und professioneller Beratung und Vertretung.

Dieses gilt vor Allem auch für den Bereich des Arbeitsrechtes in einem Theaterbetrieb. Hier bestimmen für die einzelnen Bühnenangehörigen oftmals verschiedene Regelungswerke die arbeitsrechtlichen Grundlagen, so u.a. die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD bzw. TV-L, NV-Bühne und TV-Kulturorchester).

Eine besondere Heraushebung ist in diesem Zusammenhang auch die Beratung und Vertretung der betrieblichen Interessenvertretungen nach den personalvertretungsrechtlichen bzw. betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen.

Rechtsanwalt Salfeld verfügt über eine langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber auch von Betriebsräten und Personalräten.

Arbeitsrecht ist keine isolierte Rechtsmaterie. Bei einem arbeitsrechtlichen Mandat sind auch vielfältige sozialrechtliche Folgewirkungen zu beachten, so dass ein weiteres Spezialgebiet von Rechtsanwalt Salfeld auch das Sozialrecht erfasst.
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