Wie eine Testierunfähigkeit festgestellt wird

              Nicht jede geistige Schwäche führt zur Unwirksamkeit eines Testamentes

Testamente sind nur dann wirksam, wenn der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung testierfähig gewesen ist. Regelmäßig müssen sich Anwälte, Gerichte und Mediziner in erbrechtlichen Fällen mit der Beurteilung der Testierfähigkeit befassen. Hintergrund ist, dass der Erblasser aufgrund fortgeschrittenen Alters und/oder aufgrund einer Erkrankung geistige Defizite erkennen ließ bzw. diese zumindest im Rahmen einer Erbauseinandersetzung behauptet werden. Entweder – oder – Prinzip

Die Testierunfähigkeit ist ein Spezialfall der Geschäftsunfähigkeit. Anders als bei der Geschäftsfähigkeit wird aber eine teilweise Testierfähigkeit für „einfache Testamente“ nicht anerkannt. Ein Erblasser ist entweder testierfähig oder testierunfähig.

Begrifflichkeiten klären

Von einer Testierunfähigkeit ist auszugehen, wenn jemand „wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“ (§ 2229 Abs. 4 BGB). Diese Gesetzesvorschrift bereitet deswegen besondere Probleme, weil sie von Juristen stammt und dort Begriffe verwendet werden, die mit den teilweise gleich lautenden medizinischen Fachbegriffe nicht übereinstimmen.

Zwei Stufen-Verfahren

Die Feststellung einer Testierunfähigkeit erfolgt in einem zweistufigen Beurteilungsverfahren: In einem ersten Schritt (Diagnostik) ist zu prüfen, ob eine geistige bzw. psychische Störung vorlag. Sodann ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob aufgrund einer solchermaßen festgestellten Störung die freie Willensbestimmung ausgeschlossen war (psychopathologische Symptomatik).

Medizinische Maßstäbe

Die Beurteilung einer potenziell kritischen psychischen Erkrankung ist allein nach medizinischen Maßstäben vorzunehmen. Testierunfähigkeit kommt in Betracht bei organisch bedingten psychischen Störungen, Demenzen, organischen Psychosen, Schizophrenien, affektive Störungen sowie Intelligenzminderungen (geistige Behinderungen). Keine Testierunfähigkeit besteht regelmäßig bei neurotischen Störungen, Belastungs-Störungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.

Einsichtsfähigkeit und Willensbildung

Die Feststellung einer entsprechenden Erkrankung reicht allerdings nicht aus. Entscheidende Bedeutung hat die zusätzlich fehlende Einsichtsfähigkeit bzw. die fehlende Fähigkeit der eigenständigen Willensbildung.

Trotz einer entsprechenden Erkrankung besteht keine Testierunfähigkeit, solange der Betreffende die Fähigkeit hatte, die Bedeutung des Rechtsgeschäfts zu erkennen und sich bei seiner Entscheidung von normalen Erwägungen leiten zu lassen.

Testierunfähig ist nur derjenige, dessen Erwägungen und Willensentschlüsse durch krankhaftes Empfinden oder krankhafte Vorstellungen und Gedanken derart beeinflusst werden, dass sie tatsächlich nicht mehr frei sind, vielmehr von diesen krankhaften Einwirkungen beherrscht werden. Ausreichend ist, dass diese Umstände die Errichtung einer letztwilligen Verfügung entscheidend beeinflussen.

Als testierunfähig ist daher auch derjenige anzusehen, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung, bspw. BGH, FamRZ 1958, Seite 127 ff.).

Besondere Merkmale

In der Praxis haben folgende Umstände besondere Bedeutung:

 Mittlere bis schwere Gedächtnisstörungen können einer Testierfähigkeit entgegenstehen.

 Bei einem Intelligenzquotienten (IQ) unterhalb von 60 ist mit Testierunfähigkeit zu rechnen.

 Wahnvorstellungen und andere krankhafte Realitätsverkennungen sind relevant, wenn sie sich inhaltlich auf einen für die Testamentserrichtung wesentlichen Sachverhalt erstrecken.

 Grundlose Aggressivität kann auf Testierunfähigkeit hindeuten.

 Persönlichkeitsveränderungen, insbesondere aufgrund von Alkoholismus oder Rauschgift-Missbrauch, stehen oftmals einer Testierfähigkeit entgegen.

 Testierunfähig ist auch derjenige, dem aufgrund einer Fremdbeeinflussbarkeit eine kritische Distanz und eine eigenständige Abwägung von Argumenten nicht mehr möglich ist.

Bei der Beurteilung der Geschäftsfähigkeit bzw. auch der Testierfähigkeit sind nicht so sehr die Fähigkeiten des Verstandes ausschlaggebend als vielmehr die Freiheit des Willensentschlusses. Es kommt darauf an, dass dem Betreffenden eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung des Für und Wider und eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist. Entscheidend ist aber immer das individuelle Gesamtbild der betreffenden Person und aller äußerer Umstände im Zeitpunkt der Errichtung des Testamentes.

Autor des Beitrags: Dr. Ulf Künnemann, Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

www.ra-kuennemann.de

www.ra-kuennemann.de

mail
mail
mail
Wandscher und Partner Rechtsanwälte und Notare
Ammerländer Heerstr. 243
26129 Oldenburg
Tel 0441 - 950180

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Telefonische Beratung, Videoberatung
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Rechtsanwalt Mario Debiec Kanzlei für Familienrecht
Stau 123
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 30452144

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Telefonische Beratung, Videoberatung
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Familien- und Scheidungsrecht in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Rechtsanwälte Hillmann&Partner mbB Rechtsanwälte
Gartenstr. 14
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 3613330

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Unfall- und Verkehrsrecht in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Begenat & Müller Familienrecht
Amalienstraße 22
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 77705735

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Telefonische Beratung, Corona-Hilfe
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Anwaltspartnerschaft von Appen, Prof. Dr. Fischer, Prof. Schonebeck mbB
An der Kolckwiese 6
26133 Oldenburg
Tel 0441 - 926750

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Vertrags- und Kaufrecht in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Arens & Groll Rechtsanwälte - Fachanwälte- Notare
Cloppenburger Str. 46
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 350350

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Schofer, Pferdehirt Götting, Wittrock
Staugraben 1
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 923960

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Dr. Miedtank und Partner Rechtsanwaltsgesellschaft b.R.
Nadorster Str. 99
26123 Oldenburg
Tel 0441 - 973973

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Raquel Cerezo Ramírez Rechtsanwältin (spanisches Recht)
Huntestr. 6
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 2186880

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Kreft, Wehage, Schwackenberg & Freericks Notare, Rechtsanwälte, Fachanwälte
Hindenburgstraße 29
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 973750

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Notare in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Schwackenberg Anwaltskanzlei & Notariat
Schleusenstr. 25 26
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 921720

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Rechtsanwältin Sandra Baumann www.webanwalt24.de
Alexanderstraße 35
26121 Oldenburg
Tel 0441 - 30 48 95 80

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Telefonische Beratung, Videoberatung
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

tieranwalt24.de Rechtsanwältin Sandra Baumann
Alexanderstraße 35
26121 Oldenburg
Tel 0441 - 30 48 95 80

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Rüdiger Salfeld Fachanwalt für Arbeitsrecht
Nadorster Str. 210
26123 Oldenburg
Tel 0441 - 924890

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Arbeitsrecht in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Verband Privater Bauherrn e.V. VPB Regionalbüro Oldenburg
Alexanderstraße 124
26121 Oldenburg
Tel 0441 - 7 70 58 18

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Telefonische Beratung
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Baurecht in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Vogt und Partner Rechtsanwälte und Notare
Koppelstr. 4/6
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 925900

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Schuldnerberatung Hamburg Wandsbek
Vierlandenstraße 31
21029 Hamburg
Tel 040 - 7254572883

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Insolvenzrecht in Hamburg

Anwaltskanzlei Krippner Raoul Krippner & Leonard Krippner
Jahnstraße 7
26954 Nordenham
Tel 04731 - 93440

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Rechtsanwälte Brand & Zingel PartG mbB
Burgstraße 8
26655 Westerstede
Tel 04488 - 8306630

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Westerstede

mehr Schlagwörter

Rechtsanwältin Frauke Preus Rechtsanwältin und Fachanwältin
Alexanderstraße 124
26121 Oldenburg
Tel 0441 - 77707898

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!