
Vom Einfluss der Web-Profile
Was tun bei negativen Bewertungen im Internet?
Eine weitere Sparte, auf die der Unternehmer aber keinen Einfluss hat, sind die Bewertungen dieses Unternehmens. Die Bewertungen werden mit 1 bis 5 Sternen kategorisiert und können mit oder ohne Inhalt abgegeben werden. Der Durchschnitt der Bewertungen wird dann bei einer normalen Recherche nach dem Unternehmen auf der Startseite präsentiert. Die Anonymität im Internet ist hier das Kernproblem. Es ist nahezu mühelos, eine Bewertung für ein Unternehmen zu hinterlassen. Der Bewertende muss weder seinen Namen noch Kontaktdaten hinterlassen, ist aber zugleich in der Lage, zum Teil verheerende Kritik zu hinterlassen, die dem Unternehmen nachhaltig schaden kann. Die tatsächlichen Gründe für eine negative Bewertung sind vielfältig: Ein ehemaliger Mitarbeiter möchte nach einer Kündigung noch einmal „Dampf ablassen“, der Patient klagt über ewige Wartezeiten, der Konkurrent möchte sich Marktvorteile verschaffen oder eine Person aus dem privaten Umfeld plant einen bösen Streich. Das Ergebnis ist schnell veröffentlicht und das Internet vergisst vermeintlich nie: Die 1-Sterne-Bewertung ist schnell und einfach veröffentlicht. Die Unternehmen stehen dieser Entwicklung aber keinesfalls mittellos entgegen. Die gute und erleichternde Antwort hierzu: negative Bewertungen lassen sich entfernen. Eine Vielzahl von Bewertungen wird nach einer entsprechenden Beschwerde entfernt. Die Anbieter weichen einer rechtlichen Auseinandersetzung aus, denn der Betreiber eines Bewertungsportals ist nicht unmittelbar für den Inhalt verantwortlich, sondern kontrolliert diesen in der Regel nur mittelbar. Negative Bewertungen können die Kundenbindung und den Unternehmensumsatz nachhaltig schädigen. Unser Rechts-Tipp: Ob negative Bewertungen entfernt werden können, sollte anwaltlich geprüft werden. Die Ergebnisse sind in den meisten Fällen schnell umzusetzen.
(Quelle: Splendid Research – Online-Bewertungsportal Monitor 2019)
(Quelle: Statista vom 16.10.2018)