
Was bleibt bei Trennung von der Rente?
Maren Waruschewski referiert zum Versorgungsausgleich am 28. Mai
Seit 1.9.2009 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen für das Berechnungssystem des Versorgungsausgleichs geändert. Neu ist seitdem insbesondere, dass jedes einzelne Recht einzeln zu berechnen und auszugleichen ist (gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, berufsständische Versorgung, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherung aus Lebensversicherungen, usw.). Auch nach der Scheidung und des durchgeführten Versorgungsausgleichs sind noch Ergänzungs- und Korrekturansprüche möglich, die zu einer Abänderung des früher festgelegten Versorgungsausgleiches führen können. Die sogenannte Mütterrente beispielsweise kann sich dabei sowohl für Frauen als auch für Männer auswirken, insbesondere, wenn die Scheidung und damit der Versorgungsausgleich vor deren Einführung am 1.7.2014 durchgeführt wurde. Daher empfiehlt sich häufig die Überprüfung der ursprünglichen Berechnung. Der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV bringt Licht in die Sache, zeigt Möglichkeiten auf und lädt ein zu einem öffentlichen Vortrag „Trennung - Scheidung - Neubeginn: Der Versorgungsausgleich - Was bleibt nach Trennung und Scheidung von der Rente? Infos zum Ausgleich von Renten- und Pensionsanwartschaften“. Referentin ist Maren Waruschewski, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht aus Oldenburg. Der Vortrag findet statt am Dienstag, 28. Mai um 19:30 Uhr, im Oldenburger Kegelcentrum OKC ( Kreyenstraße 41 in 26127 Oldenburg). Der Eintritt ist frei, auch für Nichtmitglieder, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei Fragen: ISUV-Bezirksstelle Oldenburg, Ansprechpartner Klaus Fischbeck, Tel. 0157-732 91 100 oder 0162-704 30 10, eM ail: oldenburg@isuv.de.