
Trautes Heim, Glück allein?
Gerade dann, wenn es um Grundstücke und Immobilien geht, sind Gutachter unverzichtbar
Ein Hausbau ist in der Regel die größte Investition des Lebens – entsprechend sorgfältig sollte er geplant sein. Fallstricke lauern in jeder Phase des Vorhabens, von der Grundstückssuche über den Bauvertrag bis hin zur Bauabnahme. Wer sich gut informiert, kann viele Fehler von vornherein vermeiden. Dabei helfen Checklisten, wie sie beispielsweise die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. auf der Seite www.finanzierungsschutz.de zusammengestellt hat. Hier eine Auswahl wichtiger Dinge, die es zu beachten gilt: Wer endlich ein passendes Grundstück gefunden hat, will am liebsten „Nägel mit Köpfen“ machen. Im Verborgenen können aber Gefahren lauern, die vor dem Kauf unbedingt geprüft werden sollten. Klarheit schafft ein Baugrund- und Bodengutachten. Hierbei wird das Grundstück unter anderem auf Bodenqualität, Tragkraft, Wasservorkommen und Altlasten überprüft. „Aufgrund der ermittelten Werte gibt das Gutachten Empfehlungen zu eventuell erforderlichen Maßnahmen der Baugrundverbesserung sowie zur Gründung“, erklärt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft. Der Vertragsgegenstand muss im Bauvertrag eindeutig definiert werden, sämtliche in den vorbereitenden Verkaufs- und Planungsgesprächen getroffenen Vereinbarungen sollten in den Vertrag aufgenommen sein. „Letztlich zählt nur, was tatsächlich im Vertrag vereinbart wird“, so Haas. Unter anderem werden im Bauwerkvertrag auch Festpreis, Leistungsumfang, Eigenleistungen Zahlungsplan, Fristen und Sicherheiten vereinbart. Haas weiter: „Wer sich durch die Prüfung überfordert sieht, sollte am besten einen Fachanwalt zu Rate ziehen.“ Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist die Grundlage der im Vertrag vereinbarten geschuldeten Bauleistung. Häufig sind Leistungsumfang, Ausstattungsstandard sowie Qualität und Güte der Baustoffe und Materialien nicht konkret, teilweise sogar unvollständig dargestellt. „Je detaillierter die Bau- und Leistungsbeschreibung ist, desto höher ist die Rechtssicherheit für den Bauherrn“, rät Florian Haas. - Termine Termine für Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung sollten eindeutig festgelegt sein. Bereits im Vertrag sollte eine Vertragsstrafe für den Unternehmer für den Fall enthalten sein, dass Bauzeit und Fertigstellungstermin durch diesen verursacht nicht eingehalten werden. Ein Bausachverständiger, der das Bauvorhaben begleitet, kann Baumängel und Ausführungsfehler frühzeitig erkennen, darauf reagieren und die ausführenden Handwerker während der Bauphase zur Beseitigung etwaiger Missstände auffordern. Damit ist eine hohe Ausführungsqualität gesichert. Damit erkennt der Auftraggeber an, dass der Auftragnehmer seine vertragsgemäß geschuldete Leistung im Wesentlichen erbracht hat. Mit der Bauabnahme beginnt auch die vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist. Ab jetzt müssen Mängel am Bau dem Unternehmer vom Bauherren nachgewiesen werden. „Zudem gehen mit der Abnahme sämtliche Gefahren und Risiken auf den Bauherren über“, erklärt Florian Haas. Der Bauherr sei von nun an vollkommen für die Versicherung des Hauses gegen Sturm, Brand, Wasser und Diebstahl zuständig. Besonders wichtig für Bauherren: Es sollte im Vertrag auf jeden Fall eine förmliche Abnahme vereinbart sein.
- Baugrund- und Bodengutachten
- Ausführliche Bau- und Leistungsbeschreibung
- Baubegleitende Qualitätskontrolle
- Die Bauabnahme