
Neue Abgabefristen für die Steuererklärung 2018
Jetzt zwei Monate länger Zeit
Bis 31.07.2019. Die bisherige Frist zum 31.05. des Folgejahres wurde um 2 Monate verlängert. Bis 29.02.2020. Die bisherige Frist zum 31.12. des Folgejahres wurde ebenfalls um 2 Monate verlängert. Bisher war eine Fristverlängerung über den 31.12. hinaus nur auf Antrag in begründeten Einzelfällen möglich. Bei dieser verlängerten Frist kann das Finanzamt in bestimmten Fällen eine vorzeitige Abgabe der Erklärung fordern. Neben einer Zufallsauswahl können u.a. folgende Gründe für eine vorzeitige Anforderung vorliegen: In den Fällen der vorzeitigen Anforderung hat das Finanzamt eine Frist von 4 Monaten zu setzen. In den Fällen der Fristüberschreitung ist seitens des Finanzamtes zwingen ein Verspätungszuschlag festzusetzen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer abzgl. Vorauszahlungen bzw. Steuerabzugsbeträgen (einbehaltene Lohnsteuer), mind. jedoch 25 Euro /Monat. Hiervon ist nur abzusehen, wenn die Steuer auf 0,- Euro festgesetzt wird oder sich aus der Steuererklärung eine Erstattung ergibt. Es ist daher ratsam die Unterlagen zur Erstellung der Erklärung rechtzeitig zusammen zu tragen. Insbesondere auch im eigenen Interesse, wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist.