
Erneuter VW-Abgasskandal auch in Euro-6-Motoren?
Gericht verurteilt Volkswagen wegen illegaler Abschalteinrichtung im Motor EA 288
In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Presseberichte, unter anderen des SWR (Südwestrundfunk) und der Tagesschau gegeben, wonach nicht nur der Motor EA 189, sondern auch Euro 6-Motoren des Typs EA 288 vom Abgasskandal betroffen sein könnten. Die Volkswagen AG hatte diese Vorwürfe stets zurückgewiesen. Dem SWR liegen interne VW-Papiere der Abteilung „Technische Entwicklung“ der Volkswagen AG von Ende 2015 vor. In diesen Papieren ist die Rede von einer sogenannten Zykluserkennung des Motors. Die entsprechenden Motoren sollen nach dem Bericht des SWR über eine Software verfügen, die erkennt, ob gerade ein Abgastest durchgeführt wird. Eine solche Zykluserkennung war auch bei den Fahrzeugen des ersten Dieselskandals installiert worden. Das interne VW-Papier wurde seitens des SWR verschiedenen technischen Sachverständigen vorgelegt, die die Einschätzung des SWR, dass es sich, wie schon beim Motor EA 189, um eine illegale Abschalteinrichtung handelt, teilen. Das Urteil: Abgasnorm nicht erfüllt Das Landgericht Duisburg hat mit dem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 30.10.2018, 1 O 201/18 festgestellt, dass bei dem streitgegenständlichen VW Golf die Anforderungen der Abgasnorm Euro 6 nicht in jeder Hinsicht erfüllt würden. Zwar halte sich der Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand in den vorgegebenen Grenzwerten, dies aber nur unter Einsatz einer Software, die dann die erhöhte Abgasrückführung bewirke. Im alltäglichen Straßenbetrieb hingegen würden die Grenzwerte ohne diese erhöhte Abgasrückführung überschritten. In dem vorgenannten Prozess hat die Volkswagen AG nicht bestritten, dass der Motor des Typs EA 288 durch eine solche Software gesteuert werde. Das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung wurde nicht bestritten. Bestritten wurde lediglich, dass eine illegale Abschalteinrichtung vorläge. Diese Argumentation überzeugte das Landgericht Duisburg nicht. Das Landgericht Duisburg stellte fest, dass die Volkswagen AG verpflichtet ist, dem dortigen Kläger den Schaden zu ersetzen, den er aufgrund des Kaufs des betroffenen Fahrzeugs erlitten hat. Presseberichten zufolge hat die Volkswagen AG zunächst Berufung gegen das genannte Urteil des Landgerichts Duisburg eingelegt. Schlussendlich sollen sich die Parteien dann stillschweigend, wahrscheinlich im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs, verständigt haben . Schadensersatz- ansprüche: neue Klagewelle? Das genannte Urteil des Landgerichts Duisburg stellt eine bahnbrechende Entscheidung in Sachen Abgasskandal dar. Es wurde damit festgestellt, dass nicht nur bei den früheren Diesel-Motoren, sondern auch bei den Diesel-Motoren EA 288 illegale Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen sollen. Dies wird aller Voraussicht nach eine ähnlich große Klagewelle wie bereits bei dem Motor EA 189 nach sich ziehen. Einem aktuellen Bericht der Tagesschau zufolge klagen bereits mehr als 650 Besitzer von Fahrzeugen mit den Dieselmotor EA 288 gegen die Volkswagen AG. Allen betroffenen Fahrzeughalter wird empfohlen, Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG anwaltlich prüfen zu lassen.