
Damit das Traumsofa nicht zum Albtraum wird
Produkteigenschaften industriell hergestellter Polstermöbel
Ganz oben auf der Liste von Verbraucheranfragen bezüglich der Reklamationsfähigkeit ihrer Polstergarnitur steht die Wellenbildung des Bezugstoffes. Die Vielzahl der modernen Polstermöbel hat eine legere Polsterung. Dabei ist der Bezugstoff nicht durchgehend eng mit der Polsterung verbunden. Schon nach kurzer Zeit und je nach Nutzungsintensität können deutliche optische Änderungen auftreten. Je weicher der Bezugsstoff und desto größer die Sitz- und Rückenfläche ist, desto eher kann es zur Falten- und Muldenbildung kommen. Auch das Körpergewicht spielt dabei eine Rolle. Bei einer Sitzbreite von 70 cm kann beim Zusammenschieben des Bezuges mit zwei Handflächen zur Sitzmitte hin die höchst gemessene Welle bis zu 2 cm betragen. Die optische Veränderung hat auf Gebrauch, Funktion und Lebensdauer keinen Einfluss und stellt keinen Sachmangel dar, sondern ein modelltypisches Gestaltungselement. Es empfiehlt sich, den Lieblingsplatz öfter mal zu wechseln, um so eine einseitige Mulden- und Faltenbildung zu vermeiden. Viele Verbraucher bemängeln, dass ihre Polstermöbel „verschießen“. Die Lichtechtheit eines Polstermöbelbezuges gibt an, wie resistent seine Farbgebung gegenüber der Einwirkung von natürlichem Tageslicht ist. Die Verfärbung des Materials durch Licht ist bei Möbelstoffen nicht zu verhindern. Kunstfasern erreichen eine höhere Lichtechtheit als Naturfasern. Auch bei Leder zersetzen sich Farbpartikel durch ultraviolettes Licht. Die farblichen Veränderungen haben als warentypische Eigenschaften keinen Einfluss auf den Gebrauch und die Lebensdauer des Möbels. Eine Reklamation hat wenig Aussicht auf Erfolg. Für lichtdurchflutete Räume gilt: Am besten bei starker Sonneneinstrahlung Vorhänge und Jalousien schließen. Ein Ärgernis für Verbraucher ist oftmals die warentypische Pillingbildung bei Polsterstoffen. Pills, kleine Faserknötchen, entstehen häufig schon nach kurzem Gebrauch. Eigenpilling entsteht durch lose Partikel des Garns, Fremdpilling durch Bekleidung oder Decken. Die entstandenen Knötchen lassen sich mit einem Fusselrasierer mühelos entfernen. Dabei werden die Stofffasern geschont und nicht verletzt. Das Eckelement hat einen anderen Sitzkomfort als das Sofaelement? Da es konstruktiv und formbedingt nicht möglich ist, die verschiedenen Elemente mit der gleichen Unterfederung auszustatten, spricht man hier von konstruktionsbedingten Sitzhärteunterschieden. Sie sind warentypisch und Standard bei industrieller Fertigung und stellen somit kein Sachmangel dar. Gebrauchsbedingte Sitzhärteunterschiede entstehen dagegen im Laufe der Zeit, in Abhängigkeit der Nutzung und des Körpergewichtes. Lieblingsplätze begünstigen, dass die Polstergarnitur an manchen Plätzen mehr und anderen weniger „eingesessen“ ist. So entstandene Sitzhärteunterschiede sind kein Reklamationsgrund. Tipp: Den Sitzplatz öfter wechseln! Bei Abfärbungen, z. B. von nicht farbechten Textilien wie Jeans, liegt grundsätzlich kein berechtigter Beanstandungsgrund am Möbel vor. Ebenso verhält es sich bei Beschmutzungen, z. B. auch durch Kinder oder Haustiere, für die manche Bezüge empfänglicher sind als andere. Beim Polstermöbelkauf spielen weit mehr Aspekte als das Design eine Rolle. Eine Beratung im Fachhandel ist nach Meinung des Experten der beste Weg zum Traumsofa mit „Langzeit-Freude-Garantie“ .