Der Rechtskrieg um Burger-Marken
David gegen Goliath: Supermac’s gegen McDonald’s
Im April 2017 hat S upermac’s gegen die im ersten Verfahren relevanteste Marke, nämlich die McDonald’s Marke EU 62638 „BIC MAC“ einen Antrag auf Löschung wegen Nichtbenutzung gestellt. Die Marke „BIC MAC“ ist nämlich nicht nur für Fleischsandwiches und andere Speisen eingetragen, sondern auch für Kaffee, feine Backwaren, Obst und Gemüse und auch Verpflegungsdienstleitungen. In der im Januar 2019 ergangenen Entscheidung wurde die Marke „BIC MAC“ nicht nur im Umfang der Verpflegungsdienstleitungen, sondern sogar insgesamt gelöscht, da nach Auffassung der Löschungsabteilung die vorgelegten Internetausdrucke und Verpackungen und Broschüren keine Rückschlüsse und keine Auskunft darüber gegeben haben, ob und wie und in welchem Umfang tatsächlich über die Website Verkäufe des „BIC MAC“ erfolgt sind und hinsichtlich der Broschüren keine Unterlagen und Informationen darüber gegeben wurden, wie diese Broschüren verteilt und in Verkehr gebracht worden sind und ob daraus auch tatsächlich Käufe entstanden sind. Die Marke „BIC MAC“ ist daher erstinstanzlich gelöscht worden. Die Beschwerde hiergegen muss innerhalb von zwei Monaten eingelegt und innerhalb von zwei weiteren Monaten begründet werden. Man kann davon ausgehen, dass das Beschwerdeverfahren geführt wird. Insbesondere spannend wird dann jedoch die Entscheidung im Widerspruchsverfahren gegen die neueren Marken „SUPERMAC’S“ sein, wenn die im ersten Widerspruchsverfahren gegen Supermac’s entscheidungserhebliche Marke „BIC MAC“ nicht mehr oder zumindest nicht mehr im vollen Umfang gültig ist. Den Ausgang dieses Verfahrens werden wir vermutlich daran erkennen, ob es in einigen Jahren Supermac’s-Filialen in Deutschland geben wird. Der Nachweis der Benutzung einer Marke ist voller Stolpersteine und äußerst sorgfältig zu erbringen.