
Mangelnder Respekt gegenüber Polizisten mit Folgen
Was war genau passiert? Die Polizei wurde anonym darüber verständigt,dass mehrere Jugendliche randalieren und Blumenkübel beschädigen würden. Beim Eintreffen der Beamten waren nur noch wenige Personen zugegen, als diese kontrolliert werden sollten, weigerte sich ein Bekannter des späteren Angeklagten, seine Personalien preiszugeben. Stattdessen baute er sich vor den Polizisten auf und äußerte sich in der oben zitierten Art und Weise. Daraufhin wurde er von den Polizeibeamten zum Dienstfahrzeug gebracht und sollte dort nach seinen Papieren durchsucht werden. Dagegen leistete er erheblichen Widerstand und die Situation eskalierte. Bei der anschließenden Fesselungsaktion stieß der renitente Mann einen der Polizeibeamten zu Boden und verletzte ihn am Oberschenkel. Die anschließende Flucht brachte ihm nicht viel, der alkoholisierte Übeltäter wurde von einem der Polizeibeamten eingeholt, letztendlich zu Boden und anschließend ins Dienstfahrzeug gebracht. Auf dem Weg zur Wache ging es munter weiter: Durch die Worte „Missgeburten, Mongos und Hurensöhne“ fühlten sich die Beamten in ihrer Ehre verletzt. Fazit des Einsatzes: Zwei Polizeibeamte wurden leicht verletzt und zudem beleidigt. Während der gesamten Aktion war der später ebenfalls angeklagte 20-Jährige zugegen und versuchte sowohl psychisch als auch physisch seinem Freund beizustehen. Unter anderem zog er an den Jacken der Beamten, um diese wegzuschubsen. Obwohl das Gericht dem Schüler zu Gute hielt, dass er im Wesentlichen geständig, nicht der Haupttäter und im Übrigen auch durch reichlichen Alkoholkonsum enthemmt war, wurde sein Verhalten mit 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit sanktioniert. Der Haupttäter wurde in einem gesonderten Verfahren zu einem Freizeitarrest verurteilt und musste sich bei den geschädigten Polizeibeamten mit einem handgeschriebenen zweiseitigen Brief entschuldigen. RA Kirsten Hüfken, Fachanwältin für Strafrecht