
Gewährleistungsmarke – eine neue Markenform
Überwachter Qualitätsstandard für Gütesiegel oder Prüfzeichen
Bisher gab es die „normale“ Individualmarke und auch eine Kollektivmarke. Mit einer Gewährleistungsmarke soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Waren- oder Dienstleistungen einem bestimmten überwachten Qualitätsstandard entsprechen. Diese Qualitätsstandards sind in einer „Satzung“ festzuhalten. Diese muss bei Markenanmeldung mit eingereicht werden. Die Gewährleistungsmarke ist daher insbesondere für Gütesiegel oder Prüfzeichen neutraler Zertifizierungsunternehmen geeignet. Die Inhaber der Gewährleistungsmarke dürfen die Marke selbst nicht benutzen. Dies muss auch entsprechend erklärt werden. Die Inhaber müssen die Qualitätsstandards überwachen. Eine Benutzung der Gewährleistungsmarke muss durch die zertifizierten Unternehmen und Einzelpersonen erfolgen, die berechtigt sind, die Gewährleistungsmarke zu nutzen. Eine Benutzung durch den Inhaber kann nicht erfolgen, da dieser per Definition die Marke nicht selbst benutzen kann. Die Amtsgebühren belaufen sich bei elektronischer Einreichung auf 1.500 Euro. Dies entspricht den Gebühren der Kollektivmarke, ist jedoch höher als bei der „normalen“ Individualmarke.