Steuerbescheid ist falsch?

Vom Einspruch bis zur Aussetzung der Vollziehung

Sie haben Ihre Steuererklärung selbst erstellt und errechnet – und im Steuerbescheid steht Nachzahlung. Was kann ich jetzt tun? Jens Büsselmann

Ein durchaus normaler Vorgang. Sie haben ihre Steuererklärung aus eigener Hand erstellt. Ihre Vorausberechnung verspricht Ihnen eine stattliche Erstattung. Die Vorfreude ist groß. Doch dann kommt der Steuerbescheid vom Finanzamt und Ernüchterung kehrt ein. Sie müssen 1.000 Euro nachzahlen. Wie kann das denn sein, denken Sie. Was ist hier falsch gelaufen. Habe ich mich verrechnet?

Schriftlicher Einspruch

Im Normalfall haben Sie eine Kopie Ihrer Einkommensteuererklärung gemacht, bevor Sie sie ans Finanzamt übermittelt haben und können nun die einzelnen Punkte zwischen Kopie und Einkommensteuerbescheid vergleichen. Fallen Ihnen Rechenfehler oder Zahlendreher auf oder zum Beispiel, dass manche Ihrer Einträge gar nicht berücksichtigt wurden, dann können Sie Einspruch einlegen. Kennen Sie sich gut im Steuerrecht aus, sollten Sie die Kommentare bzw. Erläuterungen Ihres zuständigen Finanzbeamten in Ihrer Steuererklärung genau prüfen. Sie finden die Hinweise und Erläuterungen am Ende des Steuerbescheids. Hier erklärt der Finanzbeamte bzw. Sachbearbeiter, in welchen Punkten er von Ihren Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist. Wenn Sie wollen, dass Ihr Einkommensteuerbescheid noch einmal geprüft wird, müssen Sie einen förmlichen Einspruch einlegen. Der Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid kostet nichts. Formale Vorgaben, wie er auszusehen hat, gibt es nicht. Das einzige Kriterium: Er sollte schriftlich erfolgen. Das geht per Post, Elster aber auch per E-Mail oder Fax. Bitte halten Sie die Einspruchsfrist ein. Schicken Sie Ihren Einspruch rechtzeitig an Ihr Finanzamt, also innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben. Der Monat gilt ab dem Tag, an dem Ihr Steuerbescheid vom Finanzamt abgeschickt wurde, plus drei Tage. Ist der letzte Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der darauf folgende Werktag als Ende der Einspruchsfrist. Einen verspäteten Einspruch erkennt das Finanzamt nicht an. Ihr Einkommensteuerbescheid ist dann rechtskräftig und es gibt keine Chance mehr, ihn noch einmal prüfen zu lassen.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wenn Sie die Einspruchsfrist nicht einhalten konnten, weil Sie vielleicht im Krankenhaus lagen oder im Urlaub waren, haben Sie noch eine Chance. Stellen Sie sofort nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem Finanzamt einen schriftlichen Antrag auf die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“. Nach dem Einspruch prüft das Finanzamt intern den Fall erneut und schickt Ihnen eine Rückantwort. Im Idealfall stimmt Ihnen das Finanzamt in dieser zu und ändert den Einkommensteuerbescheid in Ihrem Sinne.

Ist das Finanzamt weiterhin anderer Meinung als Sie, bekommen Sie mit der Rückantwort eine Begründung dafür und werden gebeten, den Einspruch zurückzunehmen. Tun Sie das nicht, erhalten Sie im nächsten Schritt eine „Einspruchsentscheidung“. Kommt es dabei nicht zu einer akzeptablen Lösung für Sie, können Sie vor Gericht klagen.

Ruhe des Verfahrens

Wenn ein ganz bestimmter Punkt in Ihrem Steuerbescheid rechtlich ungeklärt ist, weil dazu bereits ein Verfahren zum Beispiel vor dem Bundesfinanzhof läuft, dann sollten Sie Folgendes tun: Beantragen Sie schriftlich „Ruhe des Verfahrens“ und weisen Sie auf das laufende Verfahren des Bundesfinanzhofs hin, samt Aktenzeichen. So halten Sie Ihren Steuerbescheid offen, bis die Entscheidung des Bundesfinanzhofs gefallen ist. Sobald der Bundesfinanzhof entschieden hat, erhalten Sie einen Brief von Ihrem Finanzamt. Darin steht, wie das Urteil ausgefallen ist. Ihr Finanzamt wird auf der dann gültigen Rechtsgrundlage berechnen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen oder zurück erhalten.

Aussetzung der Vollziehung

So ärgerlich es ist: Wenn Ihr Steuerbescheid besagt, dass Sie 500 Euro nachzahlen müssen, dann müssen Sie diese Nachzahlung erst einmal überweisen. Eine Ausnahme gilt: Sie haben Einspruch eingelegt und einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ erfolgreich gestellt. In diesem Fall müssen Sie die Nachzahlung vorerst nicht an das Finanzamt überweisen. Dies bietet sich aber nur an, wenn die Nachzahlung sehr hoch ist. Denn je nach Bearbeitungszeit kann sich das ein bis zwei Jahre hinziehen. Müssen Sie am Ende dennoch zahlen, kommen auf die Nachzahlung noch Zinsen oben drauf. Wird Ihr Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, müssen Sie die Nachzahlung innerhalb der auf dem Steuerbescheid angegebenen Frist überweisen – auch wenn Sie Einspruch eingelegt haben.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung noch nie oder nur selten gemacht haben, können Ihnen tatsächlich Fehler unterlaufen sein oder Sie haben vielleicht nicht alle Steuervorteile für sich in Anspruch genommen, die Ihnen zustehen. Viele Arbeitnehmer schrecken auch vor dem Aufwand und den Fristen zurück, die ein Einspruch gegen den Steuerbescheid mit sich bringt. Wenn Sie sich unsicher fühlen und Hilfe brauchen, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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