
„Fack Ju Göhte“ ist eine Beleidigung
EUG-Urteil lehnt Unionsmarke ab
In seiner Entscheidung hat das europäische Gericht die Klage abgewiesen, da es im Wesentlichen der Auffassung der Beschwerdekammer zugestimmt hat und festgestellt hat, dass die fehlerhafte Rechtschreibung nicht zu einer anderen Beurteilung führen kann. Auch die von der Anmelderin vorgetragenen Voreintragungen der Marken „Die Wanderhure“ und „Leck mich Schiller“ haben nicht zu einer anderen Beurteilung geführt, da zunächst einmal jede Marke für sich betrachtet wird. Auch wenn man hier nach der Konsistenz der Bewertungen fragen kann, so muss andererseits festgestellt werden, dass andere Marken mit dem Bestandteil „Fack“ oder „Fuck“ ganz überwiegend nicht zur Eintragung gekommen sind. Es bleibt abzuwarten, ob die Constantin Film noch den EuGH anruft. Autor des Beitrags: Gunnar Siekmann, Patentanwalt