Erbrechtliche Probleme der Patchworkfamilie

Von Dr. Johannes Lameyer

Das Problem:

Seit 2001 liegt die Scheidungsquote - im Vergleich zu den geschlossenen Ehen - pro Jahr bei über 50 %. Von den Geschiedenen heiraten 50 % der Männer und 50 % der Frauen erneut (Quelle: langjährige Zahlen des statistischen Bundesamtes). Bringen diese Eheleute Kinder aus der Vorehe mit, so ist der neue Partner der Stiefvater oder die Stiefmutter. Das Thema Stiefmutter - Stiefkinder wird in vielen Märchen behandelt. Selten kommt die Stiefmutter dabei gut weg.

Häufig werden in der Zweitehen nicht nur Kinder aus vorangegangenen Beziehungen mit eingebracht, sondern auch neu geboren. Es gibt dann leibliche Kinder der Mutter, leibliche Kinder des Vaters und gemeinsame Kinder der Eheleute. Für solche Konstellationen hat sich der englische Begriff der „Patchworkehe“ eingebürgert. Patchwork ist eine harmonische Zusammenstellung von Formen und Farben. Auch in solchen Familien werden die Eltern alt und älter, die Kinder gehen aus dem Haus und gründen eigene Familien. Welches Testament ist den „Patchwort-Eheleuten“ zu empfehlen? Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dann beerbt die Ehefrau den Ehemann zu 1/“, gemeinsam mit seinen Kindern (zu je ¼ bei zwei Kindern); alle bilden eine Erbengemeinschaft mit hohem Streitpotenzial. In der Regel sind Erbstreitigkeiten in solch einer Konstellation wesentlich brutaler als Scheidungsdramen. Denn es fehlt der Wille, eine gütliche Einigung zu erzielen. Was kann nun ein Testament leisten?

Die Lösungen:

Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Frage, in welchem Umfang der überlebende Teil (meist die Ehefrau) gesichert werden soll. Nach dem guten alten „Berliner Testament“ setzen sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben ein und nach dem Tode des Überlebenden von ihnen erben die gemeinsamen Kinder. Diese Lösung passt nicht ohne weiteres auf die Patchworkfamilie. Dort werden drei Varianten diskutiert:

- die Gleichbehandlung sämtlicher Abkömmlinge, unabhängig von deren Abstammung
- die „Bevorzugung“ nur der gemeinsamen Abkömmlinge
- die Begünstigung der jeweils eigenen Abkömmlinge, unabhängig davon, ob diese aus der aktuellen Ehe stammen.

Welches Gestaltungsmittel gewählt wird, hängt insbesondere vom Alter der Beteiligten, dem eigenen Vermögen jedes Ehegatten, dem Vermögensunterschied auf Seiten der Ehegatten, dem persönlichen Verhältnis zu den einzelnen Kindern und dem Verhältnis der Kinder untereinander ab. Ist etwa das Familienvermögen beim Ehemann konzentriert, so muss seine - mitunter erheblich jüngere - Ehefrau bis zu ihrem Lebensende abgesichert werden und erst danach können die Kinder des Mannes erben. Werden sich daran aber die einseitigen Kinder des Ehemannes aus seiner ersten Ehe halten oder aber werden sie nach dem Tod ihres Vaters ihren Pflichtteil verlangen, weil sie befürchten, dass dieses Vermögen von der Stiefmutter aufgebraucht oder verschleudert wird und am Ende für sie nichts übrig bleibt? Und wovon sollte die Ehefrau die Ansprüche bezahlen? Bankkredit würde sie vermutlich nicht mehr erhalten. Soll der Ehemann, wenn er über erhebliches Vermögen verfügt, seine eigenen leiblichen Kinder zu direkten Erben bestimmen und der Ehefrau den lebenslänglichen Nießbrauch einräumen? Aber auch dann könnten seine leiblichen Kinder die Erbschaft ausschlagen und den Pflichtteil verlangen, denn sie erhalten ja zunächst (bei Tod des Vaters) wirtschaftlich nichts und müssen erst den Wegfall des Nießbrauchs durch den Tod der Stiefmutter abwarten. Hier ist die entscheidende Frage, ob die Kinder beider Teile bereit sind, Pflichtteilsverzichtsverträge mit ihren Eltern zu schließen.

Bereits dieser Problemaufriss zeigt, dass es keine Patentlösung für Patchworkehen gibt. Es kommt immer auf die konkrete Situation an.

Eine elegante Lösung, die auf viele Fälle anwendbar ist, besteht darin, dass die Eheleute einen Ehevertrag schließen und mit dem Modell der Vor- und Nacherbefolge arbeiten.

In einem solchen Erbvertrag macht jeder Ehegatte zunächst für sich ein eigenes Testament. Der Ehemann setzt also seine Ehefrau zu seiner alleinigen und ausschließlichen Erbin ein. Die Ehefrau ist jedoch nur Vorerbin und von sämtlichen gesetzlichen Beschränkungen befreit. Nach dem Tode seiner Ehefrau tritt die Nacherbfolge ein. Nacherben und damit die eigentlichen Erben des Ehemannes sind seine leiblichen Kinder, also die Kinder aus erster Ehe und die gemeinsamen leiblichen Kinder aus der Zweitehe. Ebenso verfährt die Ehefrau. Sie setzt nun ihre leiblichen Kinder aus erster Ehe und die gemeinschaftlichen Kinder aus der Zweitehe (soweit vorhanden) zu ihren Nacherben und damit eigentlichen Erben ein.

Der Vorerbe hat die Funktion eines Nießbrauchers. Er darf das Erbe nutzen, grundsätzlich aber nicht verzehren. Wenn er von dem Verbot befreit ist, das Erbe auch verkaufen zu dürfen, dann kann er verkaufen und auch den Erlös für sich verbrauchen, jedoch darf er ihn nicht verschenken oder an eine andere Person vererben. Was bei seinem Tode noch vorhanden ist, geht auf den Nacherben über. Der Erblasser (z.B. der Ehemann) hat also die Möglichkeit, zu bestimmen, in welchem Umfange seine Ehefrau sein Vermögen nutzen und eventuell auch verzehren kann. Die Möglichkeiten können hier also konkret dosiert werden. Gleiches gilt natürlich für den anderen Elternteil.

Der Vorerbe muss das insoweit übernommene Vermögen als ein Sondervermögen verwalten und aufbewahren (für den Nacherben), und zwar neben seinem originären Vermögen. Das sichert den Nacherben. Der Nacherbe kann freilich nach dem Tod seines Elternteils die Erbschaft ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Hier ist also entscheidend, ob die Kinder des Erstversterbenden zu einem Pflichtteilsverzichtsvertrag bereit sind. Dies wird umso eher der Fall sein, je sicherer ihre Erwerbsposition als Nacherben sind und je geringer die Möglichkeiten der Stiefmutter als Vorerbin ist, den Nachlass aufzuzehren.

Der Erbvertrag kann schließlich mit wechselseitiger Bindung geschlossen werden, so dass der überlebende Ehegatte keine Möglichkeit mehr hat, nach dem Tode des Erstversterbenden sein Testament zu ändern (z.B. zugunsten eines neuen Ehegatten).

Das Fazit:

Die dargestellten Probleme zeigen, dass in der Patchworkfamilie die Interessen der Kinder des Erstversterbenden und des überlebenden (Stief-)Elternteils (häufig die jüngere Ehefrau des verstorbenen Vaters) scharf aufeinanderprallen können. Wenn sich Eltern und alle Kinder in einer Patchworkfamiie sehr gut verstehen, wird es wohl kaum Probleme geben. Die Lebenserfahrung zeigt aber, dass sehr schnell Konflikte aufbrechen, wenn es um das „liebe“ Geld geht. Es werden dann sehr bald Kämpfe ausgetragen, die häufig familienpsychologische Ursachen haben und viel Geld kosten. Wer vermeiden will, dass nach seinem Tode erbitterte Streitereien beginnen, der muss eine Lösung mit seinem Ehepartner und möglichst allen Kindern erarbeiten. Sicherheit für den ersten Erbfall bieten nur Pflichtteilsverzichtsverträge jedes einzelnen Ehegatten mit seinen leiblichen Kindern.

Von der Erbschaftssteuer her sind übrigens Kinder und Stiefkinder gleichgestellt. Jedes Stiefkind hat nach seinem Stiefelternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro, ebenso wie das leibliche Kind. Wenn also der Vater seiner zweiten Ehefrau sein gesamtes Vermögen vererbt und nach dem Tode der Ehefrau sein leiblicher Sohn aus erster Ehe Miterbe wird, hat dieser Sohn auch nach der Stiefmutter den Freitbetrag von 400.000 Euro. Den Freibetrag von 400.000 Euro nach seinem Vater hat er freilich verloren.

Nur etwa 20 bis 30 Prozent der Deutschen haben ein Testament. 70 bis 80 Prozent verfahren nach dem Grundsatz: Nach mir die Sintflut! Dies ist eine unverantwortliche Einstellung. Es gilt der Satz von Marie von Ebner-Eschenbach: „Wenn die Zeit kommt, in der man könnte, ist die vorüber, in der man kann.“

mail
mail
mail
Wandscher und Partner Rechtsanwälte und Notare
Ammerländer Heerstr. 243
26129 Oldenburg
Tel 0441 - 950180

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Telefonische Beratung, Videoberatung
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Rechtsanwalt Mario Debiec Kanzlei für Familienrecht
Stau 123
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 30452144

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Telefonische Beratung, Videoberatung
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Familien- und Scheidungsrecht in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Rechtsanwälte Hillmann&Partner mbB Rechtsanwälte
Gartenstr. 14
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 3613330

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Unfall- und Verkehrsrecht in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Begenat & Müller Familienrecht
Amalienstraße 22
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 77705735

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Telefonische Beratung, Corona-Hilfe
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Anwaltspartnerschaft von Appen, Prof. Dr. Fischer, Prof. Schonebeck mbB
An der Kolckwiese 6
26133 Oldenburg
Tel 0441 - 926750

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Vertrags- und Kaufrecht in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Arens & Groll Rechtsanwälte - Fachanwälte- Notare
Cloppenburger Str. 46
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 350350

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Schofer, Pferdehirt Götting, Wittrock
Staugraben 1
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 923960

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Dr. Miedtank und Partner Rechtsanwaltsgesellschaft b.R.
Nadorster Str. 99
26123 Oldenburg
Tel 0441 - 973973

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Raquel Cerezo Ramírez Rechtsanwältin (spanisches Recht)
Huntestr. 6
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 2186880

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Kreft, Wehage, Schwackenberg & Freericks Notare, Rechtsanwälte, Fachanwälte
Hindenburgstraße 29
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 973750

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Notare in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Schwackenberg Anwaltskanzlei & Notariat
Schleusenstr. 25 26
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 921720

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Rechtsanwältin Sandra Baumann www.webanwalt24.de
Alexanderstraße 35
26121 Oldenburg
Tel 0441 - 30 48 95 80

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Telefonische Beratung, Videoberatung
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

tieranwalt24.de Rechtsanwältin Sandra Baumann
Alexanderstraße 35
26121 Oldenburg
Tel 0441 - 30 48 95 80

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Rüdiger Salfeld Fachanwalt für Arbeitsrecht
Nadorster Str. 210
26123 Oldenburg
Tel 0441 - 924890

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Arbeitsrecht in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Verband Privater Bauherrn e.V. VPB Regionalbüro Oldenburg
Alexanderstraße 124
26121 Oldenburg
Tel 0441 - 7 70 58 18

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Telefonische Beratung
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Baurecht in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Vogt und Partner Rechtsanwälte und Notare
Koppelstr. 4/6
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 925900

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Schuldnerberatung Hamburg Wandsbek
Vierlandenstraße 31
21029 Hamburg
Tel 040 - 7254572883

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Insolvenzrecht in Hamburg

Anwaltskanzlei Krippner Raoul Krippner & Leonard Krippner
Jahnstraße 7
26954 Nordenham
Tel 04731 - 93440

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Rechtsanwälte Brand & Zingel PartG mbB
Burgstraße 8
26655 Westerstede
Tel 04488 - 8306630

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Westerstede

mehr Schlagwörter

Rechtsanwältin Frauke Preus Rechtsanwältin und Fachanwältin
Alexanderstraße 124
26121 Oldenburg
Tel 0441 - 77707898

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!