
Eltern müssen WhatsApp kontrollieren
Erziehungsberechtigte tragen Verantwortung für den Gebrauch digitaler Medien
Eine entsprechende Entscheidung hat das Familiengericht Bad Hersfeld am 22. Juli 2016 getroffen (Aktenzeichen 14 F 361/16 EASO), als es darum ging, dass eine erwachsene, den Kindeseltern bekannte Person zu zwei minderjährigen Töchtern im Alter von zehn und 15 Jahren per WhatsApp Kontakt aufgenommen hatte und die beiden Mädchen lang andauernd sexuell belästigt hatte. Die beiden Mädchen hatten auf ihrem Mobiltelefon jeweils die Messenger-App WhatsApp installiert. Der Bekannte der Eltern, ein Schulfreund des Vaters, wollte von den Minderjährigen Bilder, unter anderem Nacktfotos, übermittelt bekommen. Die Zehnjährige wurde von der großen Schwester laufend über die Vorfälle informiert. Die Anhörung der 15-Jährigen hat ergeben, dass die sexuellen Belästigungen auf dem Smartphone keine lapidaren, nebensächlichen Ereignisse seien, sondern diese sie stark ergriffen und ihr Wohlbefinden ersichtlich negativ beeinträchtigt hätten. Diese Situation hat das Familiengericht veranlasst, die Eltern zu verpflichten, WhatsApp vom Handy zu entfernen und regelmäßig zu kontrollieren, ob dieser Zustand beibehalten wird. Die Eltern haben mit beiden Töchtern regelmäßige Gespräche über die Gefahren der digitalen Medien zu führen. Ferner haben sie in der elterlichen Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass ein Kontakt der Kinder zu dem Täter nicht mehr stattfindet, weder physisch-real noch im virtuellen Bereich.