
Eltern bleiben Eltern: Was ist zu beachten?
Was lässt sich bei einer Scheidung oder Trennung selbst regeln? – Vortrag am 25. Oktober
Für Kinder ist die Trennung der Eltern ein einschneidendes Ereignis, das es zu bewältigen gilt. Wie Kinder damit langfristig fertig werden, hängt davon ab, wie sich die Eltern in dieser schwierigen Lebensphase verhalten. Nach aller Erfahrung ist es wichtig, dass Kinder nach einer Trennung und Scheidung der Eltern die Möglichkeit haben, die Beziehung zu beiden Elternteilen möglichst unbelastet aufrecht zu erhalten. Jedes Jahr vor den Sommerferien und Feiertagen wie Weihnachten gibt es bei zahlreichen Getrenntlebenden und Geschiedenen Streit darüber, wer wann und wie lange mit den Kindern die freie Zeit verbringt. Aber wenn die Eltern sich streiten, leiden die Kinder am meisten darunter. Nach der Scheidung ihrer Eltern werden viele Kinder zu Trennungswaisen, manchmal werden sie sogar als Waffen eines Elternteils gegen den anderen Elternteil eingesetzt. Seit der Reform des Sorgerechts 1998 gilt die gemeinsame elterliche Sorge: Kinder haben ein Recht darauf, sie brauchen beide, Mutter und Vater, und eine möglichst unbelastete Beziehung zu beiden. Und auch Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder waren, haben ein Recht auf Vater und Mutter. Aber wie ist die Regelung nach der Gesetzesänderung von 2013? Welche Einigungen zum Wohle des Kindes sind unumgänglich? Was wünschen sich Kinder, wenn Eltern sich trennen? Darf ein Elternteil den Umgang mit dem anderen Elternteil verbieten, verhindern oder erschweren? Grundsätzlich sollen nach dem Willen des Gesetzgebers beide Elternteile das Sorgerecht weiterhin gemeinsam ausüben. Dafür setzt sich auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) seit Jahrzehnten ein. Welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben und wie gemeinsame elterliche Sorge, Erziehung, Pflege sowie Umgang in der Praxis verantwortungsbewusst zum Wohle des Kindes geregelt werden können, darüber informiert die Infoveranstaltung „Trennung und Scheidung mit Kindern – Eltern bleiben Eltern: was ist rechtlich zu beachten – was sollten und was können Eltern selbst regeln?“. Der als gemeinnützig anerkannte Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. lädt dazu am Mittwoch, 25. Oktober 2017, um 19.30 Uhr, ins Oldenburger Kegelcentrum (OKC) an der Kreyenstraße 41 ein. Es referiert Rechtsanwältin Maren Waruschewski, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht, aus Oldenburg. Der Eintritt ist kostenfrei, auch für Nichtmitglieder. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ansprechpartner bei Interesse oder Fragen: Klaus Fischbeck, mobil 0157 / 732 91 100, e-Mail oldenburg@isuv.de oder im Internet unter www.isuv.de. REFERENTIN:
Beide Elternteile haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich weiter um gemeinsame Kinder zu kümmern - auch dann, wenn die Beziehung gescheitert und die Ehe geschieden ist.
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht aus Oldenburg