Elektroschrott zurück – nicht nur zum Möbelhaus
Händler müssen Pflichten wahren
Für Händler, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, besteht damit nicht nur die Gefahr, dass Umweltverbände oder Wettbewerbsvereine gegen sie vorgehen. Vielmehr ist auch jeder Wettbewerber klagebefugt. Ein Konkurrent, der selber den Aufwand betrieben hat, seine Kunden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften aufzuklären und die zurückgegebenen Geräte zu verwerten, wird wenig Verständnis dafür haben, wenn ein Wettbewerber sich diese Kosten spart. Unternehmen sollen und können solche Wettbewerber kostenpflichtig abmahnen und sie zwingen, sich auch an diese Vorschriften zu halten. Abweichend zur derzeitigen Rechtslage fallen ab dem 15.08.2018 alle elektrisch bzw. elektronisch betriebenen Geräte in den sachlichen Anwendungsbereich des ElektroG, es sei denn, diese sind vom Anwendungsbereich durch einen der im Gesetz genannten Ausnahmetatbestände explizit ausgeschlossen. Dies führt zu weitreichenden Folgen. Viele Anbieter sind sich möglicherweise gar nicht darüber bewusst, dass sie nunmehr in den Anwendungsbereich fallen. Denn dazu gehören dann auch Möbelhändler, die elektrisch verstellbare Sessel oder Tische anbieten oder Schuhhändler, die blinkende LED-Turnschuhe verkaufen. Im Zweifel fällt ab August jedes Produkt, das elektrische oder elektronische Bestandteile enthält – und seien sie von noch so untergeordneter Bedeutung – in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Um vor teuren Überraschungen sicher zu sein, sollten sich Händler solcher Geräte beraten lassen. Es gibt inzwischen eine Reihe von Unternehmen, die einen Komplettservice anbieten. Sie unterstützen bei der Sichtung und Bewertung der Produktpalette, beim Erfüllen der Informationspflichten sowie bei Rücknahme und Verwertung der Altgeräte. Das schwedische Möbelhaus hat übrigens kein Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt eingelegt, sondern erklärt, dass die Prozesse zur Rücknahme der Kleingeräte und Leuchtmittel wie auch die Kundeninformationen in der Zwischenzeit mehrfach verbessert worden seien und inzwischen den Vorschriften entsprächen.