
Blaulicht aus dem Internet ist strafbar
Wer sich aus Spaß fälschlich als Polizist ausgibt, macht sich strafbar
Dieser ging davon aus, dass es sich um ein ziviles Dienstfahrzeug der Polizei handele und dass eine Verkehrskontrolle stattfinden würde. Deshalb fuhr er vorschriftsmäßig an den rechten Fahrbahnrand und hielt an. Als der 19-Jährige mit einer gelben Warnweste bekleidet an sein Auto trat, erkannte er jedoch den schlechten Scherz, über den er offensichtlich überhaupt nicht lachen konnte. Im Gegenteil: Er verständigte die Polizei. Der falsche Polizist musste sich in der Folge vor dem Amtsgericht München verantworten. Eine Entschuldigung vor Gericht bei dem Bekannten reichte dem Richter und der Staatsanwaltschaft nicht aus. Um dem jungen Mann die strafrechtliche Bedeutung seines Verhaltens eindrücklich vor Augen zu führen, wurde ihm die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung auferlegt. Aber damit nicht genug: Mindestens genauso hart dürfte den Münchener ein 3-monatiges Fahrverbot treffen. Dieses wurde verhängt, weil die Tat nach Ansicht des Gerichts eine grobe Verletzung von Pflichten eines Kraftfahrzeugführers darstellt. Als weitere – ungewöhnliche Sanktion – wurde dem Angeklagten auferlegt, einen 2-seitigen Aufsatz zum Thema „Warum möchte ich Soldat werden? Was bedeutet mir die Uniform?“ zu verfassen. Der Angeklagte hatte als Berufswunsch Soldat angegeben. Das Gericht hatte während der Hauptverhandlung allerdings den Eindruck gewonnen, dass der angehende Soldat zu einer Überschätzung von Machtsymbolen neigt. Außerdem wurden Blaulicht und LED Blitzer eingezogen.