Mittelständler mit Folgeproblemen (Teil I)
Unternehmensnachfolge über eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung am Planungsbüro
Rund ein Viertel der Unternehmen und Büros in Deutschland werden in den kommenden fünf Jahren in neue Hände übergehen; in den nächsten zehn Jahren betrifft das Thema Unternehmensnachfolge sogar über 50 Prozent dieser Unternehmen. Ein Teil ist in Familienhand organisch gewachsen, aber sie finden immer weniger in der Familie einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin, deshalb müssen sie sich zunehmend mit der familienexternen Nachfolge auseinandersetzen. Dabei glauben viele Unternehmer und Freiberufler, dass es ein Problem ist, einen geeigneten und qualifizierten Nachfolger zu finden. Um die Nachfolge zumindest teilweise umzusetzen, ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch für Planungsbüros ein Instrument. Die Wurzeln einer Beteiligung am Unternehmen reichen mehr als 150 Jahre zurück: Die christlich-soziale Bewegung beispielsweise forderte eine breite Streuung des Eigentums an den Unternehmen. In den 70er Jahren gehörte die Beteiligung am Produktivvermögen neben der Verwirklichung der paritätischen Mitbestimmung zu den wichtigsten Reformversprechen der sozialliberalen Koalition. Bislang werden in Deutschland in nur zwei Prozent der Unternehmen die Beschäftigen am Kapital beteiligt und in neun Prozent der Betriebe die Beschäftigen am Erfolg. In anderen europäischen Ländern liegt der Anteil bereits deutlich höher; so beteiligen in Frankreich 43 Prozent aller französischen Unternehmen ihre Mitarbeiter am Gewinn. Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man hierbei die vertragliche, in der Regel dauerhafte, Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Planungsbüros. Die Mitarbeiter werden quasi zu Geschäftspartnern, das fördert die Motivation, schafft unternehmerisches Denken, macht das Planungsbüro als Arbeitgeber attraktiver und stärkt es im Wettbewerb. Im Gegensatz zu einer Erfolgsbeteiligung trägt der Arbeitnehmer – sofern das Kapital keiner Insolvenzsicherung unterliegt – auch das Risiko des Kapitalverlustes. Eine nachhaltige Wirkung entfaltet eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung, wenn sie eingebettet ist in eine partnerschaftliche Unternehmenskultur. Gemeinsam getragene Verantwortung für das Planungsbüro verpflichtet zu mehr Kooperation und Engagement. Die Einführung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, im Planungsbüro Geld anzulegen und am Erfolg beteiligt zu sein. Diese Kapitaleinlagen können zur Verbesserung der Liquidität und der Eigenkapitalbasis genutzt werden. Vorteile bestehen bei dieser Variante, um vor allem Führungskräfte zu binden. Hierbei haben die beteiligten Mitarbeiter dieselben Rechte wie die ursprünglichen Gesellschafter (z.B. Auskunfts- und Mitbestimmungsrecht) – nur bei stillen Beteiligungen, Genussrechten und Mitarbeiterdarlehen sind diese eingeschränkt. Die Wahl der jeweiligen Beteiligungsform ist davon abhängig, welche Ziele mit der Beteiligung erreicht werden sollen – sekundären Einfluss hat dagegen die Rechtsform. Durch die Beteiligung am Eigenkapital des Planungsbüros sind Gesellschafter und Mitarbeiter sowohl am Gewinn, als auch Verlust des Planungsbüros beteiligt. Bei der Beteiligung am Eigenkapital einer Personengesellschaft wird aus dem Angestellten ein Unternehmer - mit Mitspracherechten (außer bei der stillen Gesellschaft). Die Beteiligung am Eigenkapital von Kapitalgesellschaften ist bei der Beteiligung an einer GmbH wegen ihrer weitreichenden und unabdingbaren Informations- und Auskunftsrechte sowie Formvorschriften insbes. für Führungskräfte sinnvoll. Hingegen erscheint die (kleine) AG aufgrund der problemlosen Veräußerbarkeit der Anteile (Aktien) und ihrer beschränkten Haftung gut geeignet. Bei einer Fremdkapitalbeteiligung (z.B. Mitarbeiterdarlehen) erlangt der Arbeitnehmer eine weniger weitgehende Bindung an das Planungsbüro als bei der Eigenkapitalbeteiligung. Diese Beteiligung wird durch ein schuldrechtliches Beteiligungsverhältnis begründet. Der Mitarbeiter stellt dem Planungsbüro für einen meist festgelegten Zins eine bestimmte Summe zur Verfügung. Es ergeben sich nicht zwingend gesellschaftliche Konsequenzen, wie Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte.
Eigen- und Fremdkapitalbeteiligung durch Mitarbeiter