Versicherungsschutz steigenden Kosten anpassen
In Deutschland sind aktuell 2,4 Millionen Frauen und Männer pflegebedürftig. Die Kosten für Pflege sind hoch und nur ein Teil ist über Pflegepflichtversicherung und Beihilfe gedeckt. Die restlichen Kosten müssen vom Pflegebedürftigen privat getragen werden. Sollte dies für die Deckung der Pflegekosten nicht ausreichen, sind Verwandte in gerader Linie – also Kinder, Eltern und Großeltern – wechselseitig unterhaltsverpflichtet. Bedenkt man die durchschnittliche Pflegezeit von acht Jahren, wird schnell deutlich, dass eine private Vorsorge unausweichlich wird, um zu verhindern, dass das eigene Vermögen oder das enger Familienangehöriger für Pflegeaufwendungen angetastet oder gar aufgebraucht wird. Joachim Mirkes von der AXA / DBV Versicherung beantwortet im Folgenden die wichtigsten Fragen rund um das Thema Pflegezusatzversicherung. 1. Wie hoch ist die Finanzierungslücke tatsächlich und worauf ist bei der Wahl einer Pflegezusatzversicherung zu achten? Wie wichtig eine zusätzliche Absicherung ist, zeigen die folgenden Rechenbeispiele: Die vollstationäre Pflege in einem Heim kann leicht 3000 Euro und mehr pro Monat kosten. Dagegen beträgt die Versorgungsleistung für Beihilfeberechtigte in Pflegestufe III zurzeit nur 1550 Euro monatlich. Aber auch bei täglich zweistündiger ambulanter Versorgung eines in Pflegestufe II Eingestuften durch einen professionellen Pflegedienst tut sich eine finanzielle Versorgungslücke auf: 1279 Euro Versorgungsleistung stehen 1650 Euro reinen Pflegekosten gegenüber. Die Kosten für zusätzlichen Bedarf wie Essen auf Rädern, Wohnungsreinigung usw. kommen noch hinzu. Bei der Wahl der Zusatzversicherung stehen zunächst der persönliche Absicherungsbedarf sowie die individuellen finanziellen Möglichkeiten für die Beitragszahlungen im Vordergrund. Je mehr Flexibilität ein Versicherungsanbieter in der Gestaltung bietet, desto individueller kann die Leistung an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Tage- oder Monatsgeldtarife haben den Vorteil, dass sie unabhängig von Kostennachweisen leisten. Wenn eine Dynamik inbegriffen ist, ist damit sichergestellt, dass sich der Versicherungsschutz steigenden Pflegekosten anpasst. Die Beitragsfreistellung im Pflegefall ist ein weiterer Punkt, den man bei der Wahl der Versicherung berücksichtigen sollte. 2. Wie kann ich mich davor schützen, für die Pflegekosten meiner Eltern oder Schwiegereltern mein Vermögen antasten zu müssen? Besonders die sogenannte Sandwich-Generation der heute 35- bis 55-Jährigen ist von der Pflegethematik belastet. Sie muss im Fall der Fälle für die Pflege der Eltern und später dann für die eigene Pflege aufkommen. Die Lebensplanung ist dann oft hinfällig und Rücklagen für die eigene Altersvorsorge schnell aufgebraucht. Die Versicherungswirtschaft bietet u.a. einen generationenübergreifenden Schutz für den Pflegefall. Dabei kann jedes versicherte Familienmitglied – von den Großeltern über die Eltern bis zu den Kindern – nach individuellem Bedarf entscheiden, in welcher Höhe das monatliche Pflegegeld festgelegt wird. Kommt es zum Pflegefall, wird das vereinbarte Pflegegeld eingesetzt – es gilt für alle drei Pflegestufen. 3. Gibt es eine günstige und zugleich flexible Lösung, die den Einstieg in die Pflegevorsorge zu erschwinglichen Konditionen ermöglicht? Es gibt Möglichkeiten, die einzelnen Pflegestufen mit verschiedenen Pflegegeldern abzusichern. Ein Beispiel ist die Pflegevorsorge Flex von der DBV. Der Tarif ist ideal für all jene, die flexibel vorsorgen möchten. 4. Was kostet die Pflegevorsorge? Bei allen Vorsorgelösungen sind die Beiträge nach Eintrittsalter gestaffelt. Wer früh anfängt, für den Pflegefall vorzusorgen, profitiert von einem günstigeren Tarif. 5. Was kann ich selbst tun, um zu verhindern, dass ich zum Pflegefall werde? Mit gesunder Ernährung, regelmäßigem Sport und entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen kann jeder dazu beitragen, die eigene Gesundheit und damit eine hohe Lebensqualität möglichst lange zu erhalten. Der Autor: Joachim Mirkes, DBV-AXA Versicherungen, Generalvertretung Oldenburg.
Bei der Wahl der Versicherung sollten Kunden neben dem Preis vor allem darauf achten, dass Leistung und Service des Angebots mit ihren Bedürfnissen übereinstimmen.
Jede Pflegestufe kann mit einem unterschiedlichen monatlichen Pflegegeld versichert werden. Wer zunächst nur Pflegestufe III mit einer privaten Pflegevorsorge absichern möchte, hat nach Ablauf von fünf Jahren die Möglichkeit, auch die Pflegestufen II und I zusätzlich abzudecken.