GUV Oldenburg
Gemeinde Unfallversicherungsverband
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Über uns:
Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung.
Die Selbstverwaltung setzt sich zusammen aus den gewählten Organen Vertreterversammlung und Vorstand. Die Vertreter in diesen Organen arbeiten ehrenamtlich und werden paritätisch mit Vertretern aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt.
Neben der Vertreterversammlung und dem Vorstand der Selbstverwaltung hat der Verband ein weiteres Organ, den hauptamtlichen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer und sein Vertreter werden durch die Vertreterversammlung gewählt.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Verbandes erstreckt sich auf die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch und auf die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven.
Der Verband wurde mit Wirkung vom 01.Januar 1936 errichtet. Er untersteht der Aufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg ist Mitglied der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Verbunden mit der Region
Seit über 80 Jahren ist der GUV Oldenburg als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eine feste Größe im nordwestlichen Niedersachsen. In seiner Identität als leistungsstarker regionaler Dienstleister arbeitet er für die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie für die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven.
Und damit für rund 245.000 Versicherte.
Das Plus der Nähe
Der GUV Oldenburg ist für die Mitglieder und die Versicherten schnell erreichbar. Der überschaubare, regional begrenzte Zuständigkeitsbereich stellt sicher, dass ein GUV-Mitarbeiter, zum Beispiel ein Präventionsfachmann oder ein Rehaberater, innerhalb kürzester Zeit beim Mitglied und/oder Versicherten zur Stelle sein kann. Persönlicher und gleichzeitig kostengünstiger geht es kaum.
Das Plus der Selbstverwaltung
Beim GUV Oldenburg nehmen die im Vorstand und in der Vertreterversammlung vertretenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der Region unmittelbaren Einfluss darauf, wie der GUV Oldenburg beispielsweise seine Mittel verwendet und beschließen die Höhe der Beiträge. Außerdem regeln die Mitglieder eigenverantwortlich unter anderem auch die Satzung des Verbandes, beraten und beschließen über Rentenansprüche der Versicherten oder darüber, welche Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind und wie sie wirtschaftlich vertretbar umgesetzt werden können.
Die Selbstverwaltung ist das zentrale Merkmal der Autonomie des Verbandes und charaktersiert sein demokratisches Selbstverständnis.
Die Selbstverwaltung setzt sich zusammen aus den gewählten Organen Vertreterversammlung und Vorstand. Die Vertreter in diesen Organen arbeiten ehrenamtlich und werden paritätisch mit Vertretern aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt.
Neben der Vertreterversammlung und dem Vorstand der Selbstverwaltung hat der Verband ein weiteres Organ, den hauptamtlichen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer und sein Vertreter werden durch die Vertreterversammlung gewählt.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Verbandes erstreckt sich auf die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch und auf die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven.
Der Verband wurde mit Wirkung vom 01.Januar 1936 errichtet. Er untersteht der Aufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg ist Mitglied der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Verbunden mit der Region
Seit über 80 Jahren ist der GUV Oldenburg als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eine feste Größe im nordwestlichen Niedersachsen. In seiner Identität als leistungsstarker regionaler Dienstleister arbeitet er für die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie für die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven.
Und damit für rund 245.000 Versicherte.
Das Plus der Nähe
Der GUV Oldenburg ist für die Mitglieder und die Versicherten schnell erreichbar. Der überschaubare, regional begrenzte Zuständigkeitsbereich stellt sicher, dass ein GUV-Mitarbeiter, zum Beispiel ein Präventionsfachmann oder ein Rehaberater, innerhalb kürzester Zeit beim Mitglied und/oder Versicherten zur Stelle sein kann. Persönlicher und gleichzeitig kostengünstiger geht es kaum.
Das Plus der Selbstverwaltung
Beim GUV Oldenburg nehmen die im Vorstand und in der Vertreterversammlung vertretenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der Region unmittelbaren Einfluss darauf, wie der GUV Oldenburg beispielsweise seine Mittel verwendet und beschließen die Höhe der Beiträge. Außerdem regeln die Mitglieder eigenverantwortlich unter anderem auch die Satzung des Verbandes, beraten und beschließen über Rentenansprüche der Versicherten oder darüber, welche Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind und wie sie wirtschaftlich vertretbar umgesetzt werden können.
Die Selbstverwaltung ist das zentrale Merkmal der Autonomie des Verbandes und charaktersiert sein demokratisches Selbstverständnis.
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Gartenstr.
9
26122 Oldenburg Innenstadt
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Fon: 0441 - 7790940
Fax: 0441 - 779095
E-Mail: E-Mail schreiben
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Montag:08:00 - 16:00
Dienstag:08:00 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 16:00
Donnerstag:08:00 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
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