Meine Mutter wird aus dem Krankenhaus entlassen – und jetzt?
Frau R. hat auch einen Sohn, aber der lebt in einer anderen Stadt, arbeitet viel und meldet sich selten bei der Mutter. Seit einiger Zeit jedoch macht die Tochter sich etwas Sorgen um die Mutter, sie scheint ihr häufig verwirrt, vergisst Geburtstage in der Familie (die ihr sonst immer sehr wichtig waren), bringt Dinge durcheinander und hat sich neulich verlaufen und nicht mehr alleine nach Hause gefunden. Daher hat die Tochter nach Beratung mit der Hausärztin bei der Pflegekasse einen Pflegegrad für ihre Mutter beantragt. Nach dem Besuch des MDK wurde ein Pflegerad 2 festgestellt und zusätzliche Betreuungsleistungen wurden bewilligt. Die Tochter hat für ihre Mutter eine Betreuungskraft organisiert, die jeden zweiten Tag nach der Mutter schaut und mit ihr spazieren geht. Die junge Frau hat sie auch nach ihrem Sturz vorgefunden und nach Telefonat mit der Tochter, die auf der Arbeit war, einen Rettungswagen gerufen. Jetzt wartet Frau R. auf ihre Tochter, die direkt nach Feierabend zu ihr ins Krankenhaus kommen wollte. Wo bleibt sie nur? Frau R. hat nicht richtig verstanden, was der Arzt ihr vorhin erklärt hat. Sie war sehr aufgeregt und konnte gar nicht richtig zuhören. Jetzt soll ihre Tochter noch mal mit dem Arzt sprechen. Es ist bereits nach 19 Uhr, als die Tochter ins Zimmer stürmt. Sie hat leider keinen Arzt mehr sprechen können, aber die Schwester hat ihr erklärt, dass die Mutter eine Fraktur des Sprunggelenks hat und operiert werden muss. Danach wird sie sechs Wochen nicht richtig laufen können. Im Krankenhaus wird die Mutter aber nur eine Woche ca. bleiben. Als die Tochter etwas aufgebracht nachfragt, wie das organisiert werden soll, gibt ihr die Schwester eine Visitenkarte des Sozialdienstes im Krankenhaus und rät dazu, morgen die zuständige Sozialarbeiterin einmal anzurufen. Als die Tochter Frau R. erklären will, dass sie morgen operiert werden muss, reagiert diese sehr aufgeregt und ängstlich. Die Tochter merkt, dass sie ihre Mutter jetzt nur beruhigen kann und die Zeit nach der OP noch gar nicht ansprechen darf. Sehr besorgt geht die Tochter nach Hause. Ihren Bruder kann sie nicht erreichen, der Ehemann weiß auch keinen Rat, wie es jetzt weitergehen soll. Sie kann nachts kaum schlafen, wälzt sich von einer Seite auf die andere. Ihre Mutter wohnt in einer Etagenwohnung im 2. Stock, ganz ohne Fahrstuhl. Ihr altes Haus ist bereits für die fünfköpfige Familie sehr klein und es gibt viele Stufen und Treppen. Wo soll ihre Mutter nach der Entlassung hin, wenn sie noch nicht wieder laufen darf? Wird sie das überhaupt verstehen? Kann man sie alleine lassen? Wird ihre Mutter jemals wieder in ihrer Wohnung leben können? Wie soll die Tochter neben der eigenen Familie und der Arbeit noch ihre Mutter unterstützen? Ihr Mann arbeitet sehr viel, so dass sie zu Hause viel alleine organisieren muss. Da bleibt kaum Zeit für ihre Mutter. Am nächsten Morgen ruft sie die Sozialarbeiterin im Krankenhaus an. Die scheint viel Verständnis für ihre Situation zu haben und schlägt gleich vor, dass man sich am nächsten Nachmittag in der Klinik mit der Mutter zusammensetzt. Sie sagt auch, dass ihre Mutter bestimmt noch in die Reha muss und dass man nach dem Krankenhaus eine Kurzzeitpflege organisieren kann. Als die Tochter Sorgen äußert, wie das alles bezahlt werden soll (ihre Mutter hat nur eine kleine Rente), fragt die Sozialarbeiterin, ob die Mutter bereits einen Pflegegrad habe. Erleichtert hört die Tochter, dass die Mutter mit dem Pflegerad 2 Anspruch auf Sachleistungen durch einen Pflegedienst oder Kurzzeitpflege hat. Dennoch wird, trotz Pfgegrad II, ein Eigenanteil in der Kurzeitpflege von der Patientin zu tragen sein. Es handelt sich um die sog. Investitionskosten (Unterkunft/Verpflegungskosten). Diesbzgl. kann ggf. ein Antragb zur kostenübernahme („Hilfe zur Pflege“) bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden. Das Telefonat beruhigt die Tochter vorerst und sie ist gespannt auf das Gespräch am nächsten Tag. Als der erlösende Anruf des Krankenhauses kommt, dass ihre Mutter die OP gut überstanden hat, ist die Tochter schon zuversichtlicher. Am nächsten Tag nimmt die Tochter sich frei, um zu ihrer Mutter zu fahren und mit dem Arzt und der Sozialarbeiterin zu sprechen. Der Arzt ist zufrieden mit dem Verlauf der OP, aber teilt mit, dass die Mutter mindestens 6 Wochen nicht richtig auftreten darf. Dann muss es noch mal eine Röntgenkontrolle geben, um zu entscheiden, wann der Fuß wieder richtig belastet werden darf. Die Tochter ist sehr froh, diese Informationen zu haben, um mit der Sozialarbeiterin zu sprechen. Sie sitzt am Bett der Mutter, die noch etwas durcheinander ist von der Narkose, als die Sozialarbeiterin den Raum betritt. Die setzt sich zu ihnen und versucht im Gespräch mit der Mutter einen Eindruck von der gesamten Situation zu bekommen. Schnell ist zu merken, dass die Patientin unbedingt schnell nach Hause will. Daher erklärt sie beiden, dass die Reha nicht zeitnah starten könne, da die Patientin den Fuß nicht so belasten kann, wie es in der Reha erforderlich sei. Sie schlägt der Patientin daher vor, nach der Krankenhausentlassung für zu Hause einen Pflegedienst zu organisieren, der bei der Körperpflege behilflich sein kann. Als die Tochter jedoch hört, dass der Pflegedienst nur ein-bis zweimal am Tag kommt, erklärt sie sofort, dass das nicht ausreichend sein wird. Sie schildert der Sozialarbeiterin ihre persönliche Situation und ist dankbar, als diese den beiden den Vorschlag macht, dass die Mutter bis zur Röntgenkontrolle in eine Pflegeeinrichtung zur Kurzzeitpflege geht. Ihre Mutter lehnt das erst ab, aber als die Tochter ihr erklärt, dass sie dort regelmäßig zu Besuch kommen würde, lenkt sie ein. Die Sozialarbeiterin gibt der Tochter eine Liste mit Pflegeeinrichtungen in Oldenburg und empfiehlt, dass die Tochter in den gewünschten Einrichtungen einen Platz für die Mutter nachfragt. Dann erklärt die Sozialarbeiterin den beiden, wie die Organisation der anschließenden Reha erfolgen kann. Es gibt ein Rehakonzept für ältere Menschen ab 65Jahre, die nicht nur eine, sondern mehrere Erkrankungen haben. Da die Patientin noch einen Diabetes hat, etwas desorientiert wirkt und mit der Fraktur des Sprunggelenks behandelt wird, schlägt die Sozialarbeiterin für die Patientin eine „geriatrische“ Rehabilitation vor. Bereits im Krankenhaus könne der entsprechende Antrag gestellt werden, die Hausärztin muss sich im Verlauf dann darum kümmern, dass die Reha zum richtigen Zeitpunkt stattfinden kann. Dafür wird ein sogenannter „Barthelindex“ erhoben, der angibt, welchen Hilfebedarf die Patientin aktuell noch hat. Die Tochter ist sehr dankbar für dieses Gespräch, endlich weiß sie, wie es für ihre Mutter weitergehen kann und dass eine Rückkehr in ihre Wohnung am Ende gar nicht ausgeschlossen ist. Das beruhigt sie sehr und sie macht sich gleich auf die Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz. Leider muss sie schnell feststellen, dass das schwieriger ist als gedacht. Alle Einrichtungen sind ausgebucht, haben für die nächsten 4 Wochen keine offenen Plätze mehr. Sie ruft die Sozialarbeiterin an und fragt, was sie tun soll. Diese schlägt ihr vor, in einer kleinen Einrichtung außerhalb der Stadtgrenze anzufragen, dort bekäme man immer noch kurzfristig einen Kurzzeitpflegplatz. Als die Tochter den Platz dort reserviert hat, ist sie sehr erleichtert. Sie berichtet alles ihrer Mutter und ruft abends noch ihren Bruder an. Der versteht erst gar nicht, warum die Mutter vorübergehend in ein Pflegeheim gehen soll, aber als seine Schwester ihm die gesamte Situation erklärt, ist auch er einverstanden. Die Sozialarbeiterin kümmert sich um die Formalitäten, die zur Aufnahme in der Pflegeeinrichtung erforderlich sind. Sie stellt sicher, dass die Mitarbeiterinnen im Heim alle erforderlichen Informationen für die Aufnahme der Patientin erhalten. Sie müssen ärztlich bestätigt haben, dass Frau R. frei ist von ansteckenden Krankheiten, welche Medikamente sie nehmen muss und was bei der Pflege zu beachten ist. Weiterhin stellt die Sozialarbeiterin bei der Pflegekasse den Antrag für eine geriatrische Reha und stellt sicher, dass die Hausärztin diese Information erhält, um im weiteren Verlauf die notwendigen Schritte einzuleiten. Frau R. bleibt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus für 4Wochen in der Kurzzeitpflege und schließt noch 10 Tage Verhinderungspflege an, bis endlich die Geriatrische Reha beginnen kann. Nach Ende der Reha wird sie mit einem Hausnotruf nach Hause entlassen und geht jetzt von Montag bis Freitag, wenn ihre Tochter arbeitet, in die Tagespflege. Das hat die Sozialarbeiterin in der Rehaklinik vorgeschlagen, weil alle gemerkt haben, dass ihr eine regelmäßige Tagesstruktur guttut und sie nicht mehr ganz so vergesslich ist. Auch die Kontakte dort mit anderen älteren Menschen und das gemeinsame Essen gefallen ihr gut. Die Tochter von Frau R. ist sehr erleichtert, dass ihre Mutter sich so gut erholt hat. Durch die Tagespflege hat sie den Eindruck, lebt ihre Mutter wieder etwas auf und sie als Tochter fühlt sich deutlich entlastet und kann wieder beruhigter ihrer Arbeit nachgehen und sich um ihre Familie kümmern. Für die Hilfe und Unterstützung der Sozialarbeiterin ist sie noch heute sehr dankbar. Sie sagt: „Ich hätte nie gedacht, wie schnell meine Mutter in eine Situation kommt, wo sie so viel Hilfe benötigt und man zuerst den Eindruck hat, sie kann gar nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben. Erst durch das Gespräch mit der Sozialarbeiterin konnten wir erkennen, welche Hilfe jetzt erforderlich ist und wie es weitergeht. Durch die einfühlsame Art und das nette Gespräch konnte selbst meine Mutter verstehen, warum sie nicht direkt wieder nach Hause kann. Wir sind sehr froh, dass es Sozialarbeiterinnen im Krankenhaus gibt!“