Allgemeine Gesundheit
>„Winkearme“ nach Magenbypass-OP lassen sich operativ korrigieren
„Winkearme“ nach Magenbypass-OP lassen sich operativ korrigieren
Medizinisch erforderliche Oberarmstraffung kann Kassenleistung sein
Aus der Gewebeerschlaffung und dem Hautüberschuss an den Oberarmen resultieren häufig weitere Beschwerden. Vielfach handelt es sich hierbei um chronische Hautentzündungen durch das Aneinanderreiben der schlaffen Hautbereiche. Auch eine schlechte Belüftung der Achselhöhle mit unangenehmer Geruchsbelästigung ist möglich; ebenso die mechanische Bewegungsbehinderung bei der Arbeit oder beim Sport durch die Mitbewegung der überschüssigen Weichteilmassen. Doch Betroffenen müssen sich mit diesen Folgen ihrer erfolgreichen Gewichtsabnahme nicht abfinden. Liegt ein entsprechendes fachärztliches Gutachten vor, können die Krankenkassen die Kosten für eine Oberarmstraffung übernehmen, da diese OP dann medizinisch indiziert ist. Ziel einer medizinisch erforderlichen Oberarmstraffung ist es, die Beschwerden zu beseitigen, die körperliche Funktion wiederherzustellen und den Oberarmen wieder eine ästhetisch ansprechende Form zu verleihen. Operiert wird stets so narbensparend wie möglich. Die entstehende Narbe ist später bei angelegtem Arm nicht sichtbar. Bestehen medizinisch keine Sicherheitsbedenken für die Patienten, und ist deren häusliche Versorgung nach der OP gewährleistet, kann eine Oberarmstraffung ambulant in Vollnarkose durchgeführt werden. In der Regel erfolgt diese sogenannte Reduktionsplastik der Oberarme aber im Rahmen eines kurzen stationären Aufenthalts. Je nach individuellem Ausgangsbefund kann die medizinisch indizierte Oberarmstraffung in Kombination mit einer Fettabsaugung durchgeführt werden. Bei ausgeprägtem Hautüberschuss ist ggf. ein zusätzlicher Schnitt in der Achselhöhle zur Entfernung der überschüssigen Haut im Achselbereich notwendig. Im Anschluss an den chirurgischen Eingriff werden straffe Druckverbände an den Oberarmen angelegt, um eine gleichmäßige Heilung des Gewebes zu gewährleisten. Nach zehn bis vierzehn Tagen erfolgt eine Kontrolluntersuchung, bei der auch die intrakutanen Fäden gezogen werden. Duschen ist bereits wenige Tage nach der Operation wieder möglich, Baden erst nach abgeschlossener äußerer Wundheilung. Körperliche Anstrengungen und Sport sollten für vier bis sechs Wochen, Sonnenbäder für ca. vier Monate vermieden werden.