Bevor die Familie überfordert ist
Doch wenn sich der gesundheitliche Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert, stößt der Laienpfleger irgendwann an seine physischen und psychischen Grenzen. „Dann geschieht es nicht selten, dass erhebliche Spannungen entstehen“, weiß Jana Wessel von der bundesweiten Compass Pflegeberatung aus Erfahrung. Bevor die Situation eskaliert, sollte in der Familie gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen über Hilfe von außen gesprochen werden. Oft ist für den Betroffenen die Hemmschwelle groß, Fremde an sich heranzulassen. „Doch eine Alternative gibt es ab einem bestimmten Maß an Hilfebedürftigkeit selten. Vor allem dann, wenn die Hauptpflegeperson auch schon in fortgeschrittenem Alter ist.“ Antrag und Beratung Wenn man sich in der Familie einig ist, sollte bei der Pflegeversicherung ein formloser Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden. Gleichzeitig bittet man dort um den Besuch eines Pflegeberaters. Der vereinbart innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Termin in der Wohnung des Antragstellers. In dem Gespräch erfahren Angehörige und Pflegebedürftiger zum einen, wie die Begutachtung ablaufen und nach welchen Kriterien der Pflegegrad festgelegt wird. Leistungen nach Bedarf Zum anderen wird bei dieser Gelegenheit auch im Detail erläutert, welche Unterstützung man künftig erhalten kann. So werden bei Pflegegrad 2 jeden Monat 316 Euro Pflegegeld gezahlt, über das der Betroffene frei verfügen kann. Damit und mit weiteren 125 Euro für so genannte Entlastungsleistungen können etwa eine Hilfe im Haushalt oder die Begleitung zum Arzt finanziert werden. Ist es erforderlich, regelmäßig eine professionelle Pflegekraft beispielsweise für die Unterstützung bei der Köperpflege hinzuzuziehen, werden bei Pflegegrad 2 dafür bis zu 689 Euro monatlich gezahlt. Allerdings wird dann das Pflegegeld im entsprechenden Verhältnis reduziert. „Nachdem die Entscheidung über den Pflegegrad und die Empfehlungen des Gutachters für individuelle Unterstützungen vorliegen, sollte ein neuer Termin mit der Pflegeberatung vereinbart werden“, so Wessel. Dabei kann man besprechen, welche Aufgaben weiterhin von den Angehörigen und welche von einer Fachkraft übernommen werden sollen. Auch über mögliche Umbauten etwa im Bad sollte gesprochen werden. Solche Maßnahmen kann die Pflegeversicherung mit bis zu 4.000 Euro bezuschussen. All das kann helfen, den Pflegebedürftigen besser zu versorgen, die Angehörigen zu entlasten und die familiäre Situation zu entspannen. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-1018800 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere detaillierte Informationen. VON UWE STRACHOVSKY/BE.P