Lesertelefon rund um die Pflege
Rufen Sie am 2. Mai zwischen 15 und 17 Uhr an
Welche Einschränkungen werden bei der Begutachtung wie bewertet? Wo muss man die Begutachtung beantragen? Bis wann erfährt man das Ergebnis? Muss man eine Ablehnung einfach akzeptieren? Werden Ausgaben für die Pflege auch rückwirkend erstattet, wenn die Begutachtung erst Wochen nach der Antragstellung erfolgte? Welche Unterstützung bekommt man bei Pflegegrad 1? Gibt es noch spezielle Hilfe für Menschen mit Demenz? Was haben Heimbewohner an Eigenanteilen zu zahlen? Wodurch unterscheiden sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege? Ist die Verhinderungspflege auch stundenweise nutzbar? In welchem Umfang wird das Pflegegeld bei Verhinderungs- KurzKurzzeitpflege weiter ge zahlt? Worauf sollte man bei der Auswahl eines ambulanten Dienstes oder eines Pflegeheims achten? Welche Kosten muss man für eine Tagespflege selbst bezahlen? Was kann man tun, wenn nach einem Klinikaufenthalt die Wohnung noch nicht „pflegegerecht“ eingerichtet ist? Kann man mit dem Geld der Pflegeversicherung auch eine Haushaltshilfe bezahlen? Wofür kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich verwendet werden? Verfällt das Geld, wenn es nicht abgerufen werden kann? Wie viel kann man als Zuschuss für Umbauten in der Wohnung bekommen? Solche und alle anderen Fragen zum Thema Pflegeversicherung beantworten Renate Georg von der ARGE Pflegestützpunkte der Ersatzkassen und Rita Finkel von der Compass Pflegeberatung unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-0004743.
Den Nachbericht können Sie in unserer Verlagsbeilage „WISSEN – Der Pflegekompass Nordwest“ am 8. Mai 2018 lesen.