Freie Gutachterwahl nach Verkehrsunfall

Auch wenn von außen nicht viel zu sehen ist, können erhebliche Schäden vorliegen

Wir schicken Ihnen den Gutachter gleich raus!“ – Die nette Dame von der Haftpflichtversicherung nahm gleich alle Daten auf und versprach eine zügige Schadensregulierung.

Da ist mancher Kraftfahrer froh, wenn die Versicherung des Unfallgegners nach dem Unfall schnell alles in die Wege leitet und noch schneller zahlt. Das ist zwar praktisch, birgt aber auch Risiken. So manche eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung versucht hier, den Schaden möglichst kleinzurechnen. Sie zeigen mit günstigen Werkstattpreisen und eigenen Sachverständigen dem Geschädigten auf, dass der Schaden niedriger ist als gedacht.

Mancher (unfall-)geschädigte Kraftfahrer lässt sich hier beeindrucken und freut sich über die zügige Regulierung. Auch wenn er vielleicht Zweifel hat, akzeptiert der Geschädigte oft lieber den angebotenen Regulierungsbetrag, als sich auf einen unter Umständen langwierigen Kampf mit dem „Versicherungsriesen“ einzulassen. Doch so muss es nicht sein.

Der Geschädigte kann nach einem Verkehrsunfall oder einem anderen Schadensereignis einen Sachverständigen beauftragen. Und er darf ihn sich auch selbst aussuchen! Eine direkte Kontaktaufnahme zur Versicherung des Schädigers ist hier noch nicht erforderlich.

Mit Hilfe des eigenen Gutachters kann dann zunächst in Ruhe ermittelt werden, wie hoch ein Schaden tatsächlich ist. Auch wenn von außen nicht viel zu sehen ist, können bei einem Verkehrsunfall erhebliche Schäden vorliegen, beispielsweise an der Lenkung bei einem Frontanstoß oder an der sensiblen Elektronik. Auch kann der Sachverständige weitere wichtige Schadenspositionen, wie z.B. bei einem Totalschaden, den Restwert ermitteln. Oder den Ausfall berechnen für jeden Tag, den das Fahrzeug in der Werkstatt verbringt. Eine weitere wesentliche Position ist der sogenannte merkantile Minderwert. Dies ist der Betrag, den das Fahrzeug aufgrund des Unfalls jetzt weniger wert ist. Darüber hinaus gibt es weitere Schadenspositionen, die hier ermittelt und gegenüber dem Schädiger geltend gemacht werden können.

So frei der Geschädigte hier auch sei, sollte er einiges vor Auftragserteilung beachten: Nicht bei jedem Schaden kann der teure Gutachter beauftragt werden. Es muss die sogenannte Bagatellgrenze überschritten sein. Liegt der Schaden darunter, läuft der Geschädigte Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die Schwelle sieht die Rechtsprechung bei 715 Euro€, in manchen Regionen sehen Gericht die Schwelle auch darunter. Auf der sicheren Seite ist man daher bei einem Schaden zwischen 750 und 800 Euro. Bis dahin reicht der Kostenvoranschlag der (Fach-)Werkstatt aus.

Gern behaupten Versicherer auch, der Geschädigte hätte jenen Sachverständigen nicht beauftragen dürfen, denn der sei zu teuer. Dann wird hier nur ein Teil der Gutachterkosten bezahlt und behauptet, der Geschädigte müsse mit dem Sachverständigen deswegen prozessieren. Das wird von der Rechtsprechung nicht gestützt: Der Geschädigte hat die freie Gutachterwahl. Dies gilt nach der Rechtsprechung auch dann, wenn die Versicherung einen eigenen Sachverständigen schicken will oder sogar schon beauftragt hat.

Bei der Auswahl sollte der Geschädigte sorgfältig sein. Der Begriff des Gutachters ist rechtlich nicht geschützt. Nicht alle Kfz-Sachverständigen verfügen über die gleiche berufliche Qualifikation. Hier empfiehlt es sich, sich umzuhören oder sich auf der Internetseite der örtlichen Industrie- und Handelskammer zu informieren. Denn Probleme mit der gegnerischen Versicherung können dann entstehen, wenn Zweifel an der Qualität des erstellten Gutachtens bestehen. Gemeinsam mit einem im Verkehrs-recht tätigen Anwalt können hier die berechtigten Interessen des Geschädigten mit entsprechendem juristischen Nachdruck vertreten werden. Ist der Geschädigte am Unfall schuldlos, werden diese Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen.

Die Autorin:

Christiane Reuter-Wetzel ist Rechtsanwältin und im Schadens-, Verkehrs- und Bußgeldrecht tätig. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Telefon: 0441/ 20 55 35 25 (Internet: www.reuter-wetzel.de ).

mail
mail
mail
Rechtsanwälte Hillmann&Partner mbB Rechtsanwälte
Gartenstr. 14
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 3613330

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Unfall- und Verkehrsrecht in Oldenburg

mehr Schlagwörter

KfZ-Sachverständigenbüro Oldehoff & Bürmann
Eylersweg 47 b
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 96974020

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Sachverständige Kfz in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Schofer, Pferdehirt Götting, Wittrock
Staugraben 1
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 923960

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Allgemeine Rechtsberatung in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Oliver Hallix Sachverständiger für KFZ, Motorrad und Caravan
Peterstraße 71-73
26382 Wilhelmshaven
Tel 04421 - 7728117

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Sachverständige Kfz in Wilhelmshaven

mehr Schlagwörter

KFZ-Sachverständiger Jan Schlarmann
Lange Straße 23
26169 Friesoythe

heute geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Sachverständige Kfz in Friesoythe

mehr Schlagwörter

Sachverständigenbüro für Kfz-Technik Knutzen GmbH
Kreyenstr. 55
26180 Rastede
Tel 04402 - 984436

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Sachverständige Kfz in Rastede

mehr Schlagwörter

Schadenzentrum Weser-Ems GbR
Schlachthofstr. 40
26135 Oldenburg
Tel 0441 - 93925510

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Bernhard Rugen Kfz-Sachverständigenbüro
Poststr. 2
26188 Edewecht
Tel 04405 - 988609

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Sachverständige Kfz in Edewecht

Kfz-Sachverständigenbüro SBA GmbH
Nelkenstr. 2a
26188 Edewecht
Tel 04405 - 49034

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Sachverständige Kfz in Edewecht

Kfz-Sachverständigenbüro Heine Inh. Dipl. Ing. Thorsten Klang
Rennplatzstr. 225
26125 Oldenburg
Tel 0441 - 933950

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Dipl.-Ing. Josef Vosse Kfz.- u. Waschanlagen-SV
Ebkeriege 19
26389 Wilhelmshaven
Tel 04421 - 757575

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Sachverständige Kfz in Wilhelmshaven

Kfz-Sachverständigenbüro Hans-Wilhelm Buck
Tapiauer Str 13
27211 Bassum
Tel 04241 - 7245

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Sachverständige Kfz in Bassum

Kfz-Sachverständigenbüro Heine Inh. Dipl. Ing. Thorsten K
Rennplatzstr. 225
26125 Oldenburg

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Anwaltskanzlei Staab & Coll.
Landwehrstr. 97
28217 Bremen
Tel 04216 - 69496735

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Unfall- und Verkehrsrecht in Bremen

Jan Focko Janssen
An den Teichwiesen 16
26316 Varel

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Unfall- und Verkehrsrecht in Varel

Sachverständigenbüro Klang & Thon
Bremer Str. 133
27751 Delmenhorst
Tel 04221 - 998980

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Sachverständige Kfz in Delmenhorst

KFZ Sachverständigenbüro Rieger
Posthalterweg 10
26129 Oldenburg
Tel 0441 - 36141156

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
S.Hemme Verkehrstechnik UG Rainer Hemme
Hamelstr. 22
26939 Ovelgönne

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Unfall- und Verkehrsrecht in Ovelgönne

REWOTEC Ltd.
Stedinger Str. 5
26723 Emden
Tel 04921 - 9369966

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Sachverständige Kfz in Emden

Kfz-Sachverständiger Frank Gerdes
Nelkenstr. 2a
26188 Edewecht
Tel 04405 - 49034

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Unfall- und Verkehrsrecht in Edewecht