Stichtag 30. November: Jetzt wechseln und sparen
Noch bis zum 30. November können Sie bei einem Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung möglicherweise mit Hilfe neuer Tarife, niedrigerer Prämien oder besserer Konditionen sparen. Neben dem Preis sind aber auch die Leistungen des Tarifs und der Kundenservice eines Anbieters entscheidend. Eine Begründung für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist nicht erforderlich. Eine Beratung ist jedoch empfehlenswert. Versicherungsfachleute überprüfen für Sie die Tarife.
Ein Wechsel kann sich lohnen Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. „Bei einer Beitragserhöhung kann man sogar noch innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung kündigen“, erklärt Oliver Schönfeld vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de . Leistungen & Service bei der Wahl berücksichtigen Nicht allein beim Preis, sondern auch in Sachen Leistungen gibt es in der Kfz-Versicherung deutliche Unterschiede. Wer also ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erstmalig versichern oder zum Stichtag 30. November den Anbieter wechseln will, sollte die entsprechenden Tarife gut vergleichen. Immer beliebter werden maßgeschneiderte Angebote, bei denen man nur für die Leistungen zahlt, die man auch tatsächlich benötigt. Dabei wird eine Basisversicherung durch entsprechende Bausteine individuell ergänzt. Beispielsweise lässt sich so gegen Schäden durch Wildwechsel zusätzlich schützen - auf deutschen Straßen passieren pro Jahr nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) immerhin über 230.000 Wildunfälle, ein Großteil davon geschieht im Herbst. Entscheidung treffen: Voll- oder Teilkasko? Eine Haftpflicht benötigt jeder Autofahrer - beim Versicherungsschutz, der darüber hinausgeht, stellen sich aber schon viele Fragen. Voll- oder Teilkasko? Festlegung auf spezielle Werkstätten oder nicht? „Das hängt unter anderem auch von Wert und Alter des Autos ab“, betont Daniel Schulze Lammers, Leiter Kraftfahrt bei der Axa Versicherung AG. Grundsätzlich gilt: Je neuer das Fahrzeug und je mehr Jahre ohne Schäden, desto eher lohne sich eine Vollkasko. „Auf jeden Fall sollte die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Wenn man zusätzlich noch Geld sparen will, dann empfiehlt es sich, den Wagen bei Kaskoschäden in Werkstätten zu bringen, mit denen der jeweilige Versicherer zusammenarbeitet.“ Denn dafür, so Schulze Lammers, würden die meisten Versicherungen Rabatte einräumen. Bei der Wahl einer Kfz-Versicherung sollte man zudem auf die Erreichbarkeit des Anbieters im Schadenfall achten. „Wir setzen dabei nicht nur auf unsere 24-Stunden-Hotline, inzwischen machen Apps fürs Smartphone die Schadenmeldung kinderleicht“, erläutert Daniel Schulze Lammers. Das Einzige, was der Kunde in der Regel benötige, sei die Vertragsnummer – und die stehe meist auf einer Servicekarte. Kompletter Service nach dem Unfall Sobald der Schaden dem Versicherer gemeldet sei, sollte sich der Kunde im Idealfall um nichts mehr kümmern müssen. „Wir bieten unseren Kunden quasi ein Rundum-sorglos-Paket“, erklärt Kraftfahrtexperte Schulze Lammers. Im Schadenfall werde eine der Dekra-zertifizierten Partnerwerkstätten informiert, das Unfallfahrzeug vor Ort abgeholt, bei Bedarf gebe es zudem einen Ersatzwagen. „Nach der Reparatur liefert die Werkstatt das Auto wieder zum Kunden. Auf die Arbeiten gibt es sechs Jahre Garantie.“ Kundenbewertung: Fairster Kfz-Versicherer Der Kölner Versicherer wurde von der Zeitschrift „Focus Money“ (Heft 18/2014) im Übrigen mit dem Kundenurteil „sehr gut“ gemeinsam mit sechs weiteren Anbietern zum „fairsten Kfz-Versicherer“ Deutschlands gekürt. Besonders fair werden beispielsweise umweltbewusste Autofahrer behandelt: So gibt es Vergünstigungen für Inhaber einer Jahreskarte Bus und Bahn, eines JobTickets oder einer BahnCard sowie für Besitzer umweltfreundlicher Autos mit bis zu 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer. Unter www.devk.de gibt es alle weiteren Informationen dazu. Von Swantje Sagcob und unseren Presseagenturen
Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht von einem Monat besteht zum Beispiel, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.