
Beim Abschiednehmen stellen sich Fragen
Beispiele für Unternehmensbeteiligungen und Nachfolge in Planungsbüros
Alle Übergeber haben in jedem Fall zentrale Fragen zu lösen: „Wie packe ich das Thema an?“, „Was ist mein Planungsbüro wert?“ und schließlich „Woher bekomme ich einen kompetenten Ingenieur oder Architekten, der zu meinem Unternehmen passt?“ Die Unternehmensbewertung, die Suche nach einem Nachfolger bzw. einer Nachfolgerin, die Finanzierung und die Übernahme bzw. Beteiligung, unterstützt der „Kooperationsverbund Unternehmensübergaben“ (www.vbi.de / www.bdu.de). Bundesweit arbeiten seit über 15 Jahren BDU-Unternehmensberater innerhalb dieses Verbundes zusammen. Bei einer Nachfolgeregelung müssen die unterschiedlichen Interessenslagen von Übernehmern und Überge-bern berücksichtigt werden; auch abhängig davon, ob die Nachfolge durch einen externen Nachfolger oder durch ein Familienmitglied bzw. Mitarbeiter erfolgt. Bei einer strategischen Übernahme durch oft größere Planungsbüros sind überwiegend die Interessen auf die Marktanteile in den angestrebten Segmenten bzw. die qualifizierten Mitarbeiter ausgerichtet. Dabei sind die wichtigsten Punkte neben dem qualifizierten Personal, das Know-how und die bestehenden Kundenkontakte. Die frühzeitige Planung der Nachfolge ist hierbei von großer Bedeutung, schließlich soll das Lebenswerk der betroffenen Ingenieure und Architekten nicht in Gefahr geraten. Ein erster Schritt bei der Umsetzung der Unternehmensnachfolge ist eine Folgende Beispiele möglicher Anteilsbeteiligungen bzw. Übernahmen sind u. a. bei der Umsetzung der Unternehmensbeteiligung bzw. –nachfolge anzutreffen: 1. Beteiligung an einem Ingenieurbüro durch einen Mitarbeiter GmbH – Einstieg eines Mitarbeiters als weiteren Geschäftsführer: Unternehmenswert lt. Ertragswertverfahren – 875 000 Euro, Unternehmenswert nach Moderation – 600 000 Euro, 15-prozentige Beteiligung durch den ltd. Mitarbeiter – 90 000 Euro, Erhöhung der Beteiligung in drei, sechs und acht Jahren um jeweils 21,25 Prozent, halber Steuersatz auf die Restsumme (25 Prozent) nach dem endgültigen Ausstieg in zehn Jahren. 2. Beteiligung an einem Ingenieurbüro durch drei Mitarbeiter Freiberufler / Partnerschaftsgesellschaft mbH – Einstieg von drei leitenden Mitarbeitern im Rahmen der Nachfolge: Unternehmenswert lt. Ertragswertverfahren – 1 950 000 Euro, Unternehmenswert nach Moderation – 1 500 000 Euro, Beteiligung von drei Mitarbeitern zu jeweils 15 Prozent (insgesamt 45 Prozent), Erhöhung der Mitarbeiterbeteiligung durch Gewinnverwendung bis zu jeweils 33 Prozent Beteiligungsanteil in den folgenden vier Jahren, halber Steuersatz auf die restlichen 55 Prozent – Abwicklung über Kapitalkonten, die bisherigen Eigentümer steigen nach zwei bzw. vier Jahren ganz aus. 3. Verkauf eines Ingenieurbüros für technische Ausrüstung (TA) Freiberufler / Einzelunternehmen – Umwandlung in eine GmbH bei Übergabe: Unternehmenswert lt. Ertragswertverfahren – 956 000 Euro, Verkauf an ein überregionales Ingenieurbüro für 800 000 Euro, leitender Mitarbeiter wird GF / Einarbeitung durch den Übergeber, halber Steuersatz auf die gesamte Summe (ab 55 Jahren). 4. Beteiligung an einem Architekturbüro durch einen Strategen Freiberufler / Einzelunternehmen – Umwandlung in eine GmbH mit Beteiligung, Unternehmenswert lt. Ertragswertverfahren 498 000 Euro, Beteiligung eines überregionalen Architekturbüros 220 000 Euro (50 Prozent), bisheriger Eigentümer wird GF/ restliche Übergabe nach fünf Jahren, halber Steuersatz nach dem endgültigen Ausstieg in fünf Jahren. 5. Mitarbeiterkapitalbeteiligung an einem Ingenieurbüro über Aktien Umwandlung der GmbH in eine kleine AG (Vorstand/ Aufsichtsrat), Unternehmenswert lt. Ertragswertverfahren 2 000 000 Euro, Beteiligung der (leitenden) Mitarbeiter durch zustimmungspflichtige Namensaktien zum Verkehrswert (5 Euro / Aktie), Möglichkeit eines abgabenfreien AG-Zuschusses (360 Euro p.a.) für alle Mitarbeiter, Möglichkeit der Erhöhung der Mitarbeiterbeteiligung durch Gewinneinsatz.