So bekommen Sie einen Anwohnerparkausweis

Gültigkeit auf zwölf Monate beschränkt

Der Bewohnerparkausweis der Stadt Oldenburg berechtigt dazu, auf den gebührenpflichtigen Dauerparkplätzen in der ausgewiesenen einzelnen Parkrechtszonen zu parken, ohne einen Parkschein zu lösen.

Als Bewohnerin oder Bewohner der Stadt Oldenburg bekommen Sie einen Parkausweis (Ausnahmegenehmigung - § 46 StVO), wenn

• Sie mit Hauptwohnsitz in einer der sechs ausgewiesenen Bewohnerparkrechtszonen der Stadt Oldenburg gemeldet sind (die Erteilung von Anwohnerparkausweisen für die in den Parkrechtszonen ansässigen Institutionen, Firmen u. ä. ist nicht möglich)

• Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist und

• Sie über keine private Parkmöglichkeit (Garage/Stellfläche) in der Nähe der Wohnung/des Hauses verfügen

oder

• Sie zwar mit Hauptwohnsitz in einer der sechs ausgewiesenen Bewohnerparkrechtszonen der Stadt Oldenburg wohnen

• kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen

• aber mit einem Kraftfahrzeug fahren, das Ihnen zur dauernden Nutzung überlassen wurde

Hinweis: In diesem Fall benötigen Sie eine vom Fahrzeughalter/ Fahrzeughalterin/fahrzeughaltende Firma ausgestellte Bestätigung, dass Ihnen das Fahrzeug zur ausschließlichen oder zumindest überwiegenden Nutzung überlassen worden ist.

Bewohnerinnen und Bewohner der Parkrechtszonen haben zudem die Möglichkeit für ihre Besucher einen Besucherparkausweis zu beantragen.

Antrag des Parkausweises

Der Bewohnerparkausweis muss direkt bei der Stadt Oldenburg, Fachdienst Verkehrslenkung, Industriestr. 1 (Gebäude B), 26121 Oldenburg beantragt werden. Das Antragsformular steht unter www.oldenburg.de (Rubrik Bürgerservice/Online-Rathaus/Anliegen A-Z) als Download zur Verfügung. Die Bewilligung erfolgt nur unter Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars, persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses i.V.m. der Ummeldebescheinigung, des Kfz-Scheines oder Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung I oder II) und ggf. der Bescheinigung über die Fahrzeugnutzung. Bei Beantragung per Fax (235-2876), auf dem Postwege oder als E-Mailanhang sind die o.g. Unterlagen in Kopie beizufügen.

Der Bewohnerparkausweis wird für die Nutzungsdauer von zwölf Monaten gegen eine Gebühr ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine neue Antragstellung erforderlich. Sofern Sie Fragen zum Antrag haben, können diese telefonisch werktags zwischen 7.00 und 18.00 Uhr unter der Servicenummer (0441) 235-4444 beantwortet werden.

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