Versicherung
>Versicherung für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
Versicherung für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
Zunächst zu den Ermäßigungen Hier verhält es sich so, dass Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes die Möglichkeit haben, bei einigen Versicherern von entsprechenden Vergünstigungen zu profitieren. Allein in der Kfz-Versicherung kann es mit dem Frühbucherrabatt zu einer Ersparnis bis zu 20 Prozent kommen. Haftpflichtversicherung Bei knapper Haushaltslage in den jeweiligen Bereichen des Öffentlichen Dienstes werden Beschäftigte immer häufiger bei Fehlern zur Kasse gebeten. Der Verlust eines vom Arbeitgeber dem Mitarbeiter ausgehändigtem Schlüssel für öffentliche Gebäude kann sehr teuer werden. Es ist daher auch die Absicherung des Risikos der Diensthaftpflicht incl. Schlüsselschäden ratsam. Berufsunfähigkeitsschutz Jedes Jahr scheiden in Deutschland rund 220 000 Erwerbstätige vorzeitig und ungeplant aus dem Berufsleben aus. Die Situation von Beamten ist dabei insbesondere in jungen Jahren kaum besser als die von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft. Die Dienstunfähigkeit Bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden können Beamte vom Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden. Dieses bedeutet nicht auch gleichzeitig eine Berufsunfähigkeit. Deshalb sollte der Versicherungsschutz auch die Dienstunfähigkeit beinhalten. Widerruf und Probe Die Versorgung insbesondere von Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe fällt im Erstfall unzureichend aus: Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Tatsächlich haben sie durch die vorgeschriebene Wartezeit dort aber ebenfalls erst nach fünf Jahren Beitragszahlung Anspruch auf Rentenleistungen. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt. Ansonsten werden sie ebenso wie Beamte auf Widerruf aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch für sie gilt die Wartezeit von fünf Jahren. Beamte auf Lebenszeit werden in der Regel in den Ruhestand versetzt und erhalten wenigstens die Mindestversorgung von rund 1400 Euro€. Aber auch diese Leistungen reichen meist nicht aus, um den Lebensstandard zu erhalten. Altersvorsorge Die Altersvorsorge im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist je nach Berufsstand und Tätigkeit recht unterschiedlich. Für eine fundierte und realistische Beratung muss eine Analyse der vorhandenen Finanzsituation erstellt werden. Sie zeigt dem Beschäftigten auf, wo die Vorsorgeplanung verbessert werden kann, wo es eventuell noch Lücken gibt und wie sich diese schließen lassen. Einige Gesellschaften verfügen für diesen Bereich über qualifizierte Berater, die mit der Versorgungssituation im Öffentlichen Dienst vertraut sind. In einigen Bundesländern wurde das Pensionierungseintrittsalter bereits analog der gesetzlichen Rentenversicherung geändert und auf 67 Jahre angehoben.
Bei Kooperationspartnern der Gewerkschaften erhält dieser Personenkreis noch zusätzliche Vergünstigungen bzw. Zusatzleistungen.
Steht die Frage der Dienstunfähigkeit im Raum, sind Dienstherrn seit Anfang 2009 verpflichtet, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung mit begrenzter Arbeitszeit zu prüfen. In der sogenannten Teildienstunfähigkeit werden Arbeitszeit und damit verbunden auch das Einkommen reduziert. Auch diese Teildienstunfähigkeit sollte der Versicherungsschutz beinhalten.
Die Versorgungsansprüche wurden in den letzten Jahren zurückgefahren. Seit dem 1.1.2002 sind die Änderungen des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) in Kraft getreten. Auf einen kurzen Nenner gebracht, bedeutet das für alle
1. die schrittweise Reduzierung der Versorgungsansprüche von 75 auf 71,75 Prozent
2. die Reduzierung des jährlichen Ruhegehaltsatzes von 1,875 auf 1,79375 Prozent
3. die Reduzierung des Witwengeldes von 60 auf 55 Prozent
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass eine Beschäftigung im Öffentlichen Dienst vor allem dann eine wichtige Rolle spielt, wenn es darum geht, private Vorsorgemaßnahmen für den Ruhestand zu treffen. Gerade bei Versicherungsprodukten mit „Rürup“- oder „Riester“-Förderung ist es wichtig, die korrekte Besteuerung anzusetzen, damit die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ebenfalls in den Genuss eines Steuervorteils gelangen.