
Eltern bleiben die Eltern ihrer Kinder
Trennung und Scheidung mit Kindern – Vortrag des ISUV am 29. Oktober
Zu leicht suchen Kinder die Schuld für das Scheitern der Beziehung der Eltern leider bei sich. Nach der Trennung und Scheidung ihrer Eltern werden viele Kinder zu Trennungswaisen, manchmal werden sie sogar als Waffen eines Elternteils gegen den anderen Elternteil eingesetzt, was zu einer zusätzlichen Belastung für die Kinder führt. Seit der Reform des Sorgerechts 1998 gilt die gemeinsame elterliche Sorge: Beide Elternteile haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich weiter um die gemeinsamen Kinder zu kümmern – auch dann, wenn die Beziehung gescheitert und die Ehe geschieden ist. Kinder haben ein Recht darauf, sie brauchen immer beide, Mutter und Vater, und eine möglichst unbelastete Beziehung zu beiden. Und auch Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder waren, haben ein Recht auf Vater und Mutter. Ab er wie ist die Regelung nach der Gesetzesänderung von 2013? Welche Einigungen zum Wohle des Kindes sind unumgänglich? Was wünschen sich Kinder, wenn Eltern sich trennen? Darf ein Elternteil den Umgang mit dem anderen Elternteil beeinflussen, verbieten, verhindern oder erschweren? Grundsätzlich sollen nach dem Willen des Gesetzgebers beide Elternteile das Sorgerecht weiterhin gemeinsam ausüben. Dafür setzt sich auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) seit Jahrzehnten ein. Welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben und wie gemeinsame elterliche Sorge, Erziehung, Pflege sowie Umgang in der Praxis verantwortungsbewusst zum Wohle des Kindes geregelt werden können, darüber informiert die Vortragsveranstaltung „Trennung und Scheidung mit Kindern – Eltern bleiben Eltern: was ist rechtlich zu beachten – was sollten und was können Eltern selbst regeln?“. Dazu lädt der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV) am Dienstag, 29. Oktober, um 19:30 Uhr im Oldenburger Kegelcentrum (OKC) an der Kreyenstraße 41 ein. Es referiert Britta Nitsche, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht aus Westerstede .
Der Eintritt ist kostenfrei, auch für Nichtmitglieder. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.