Maßnahmenpaket: Angekündigte Entlastungen
Steigende Energiepreise – Maßnahmen werden in unterschiedlichen Gesetzesvorhaben umgesetzt
EEG Umlage: Diese soll zum 01.07.2022 entfallen. Damit die Entlastung beim Verbraucher ankommt, sollen Regelungen zur verpflichtenden Absenkung der Preise durch den Stromanbieter erfolgen. Heizkostenzuschuss: Für Empfänger von Wohngeld beträgt der Zuschuss 270 Euro für ein, bzw. 350 Euro für zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder. Für jedes weitere Haushaltsmitglied 70 Euro. Für Beziehende von Ausbildungsbeihilfen, BAföG, o.ä. beträgt der Zuschuss einmalig 230 Euro. Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrages für Arbeitnehmer : Dieser soll rückwirkend ab 01.01.2022 von derzeit 1.000 Euro auf 1.200 Euro angehoben werden. Energiepreispauschale: Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige sollen eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die vom Arbeitgeber über die Abrechnung ausgezahlt wird. Selbstständige sollen diese über eine Reduzierung der Steuervorauszahlung erhalten. Nähere Informationen zum Zeitpunkt der Auszahlung liegen noch nicht vor. Steuersenkung auf Kraftstoffe und 9 Euro-Monatsticket : Für einen Zeitraum von 90 Tagen soll die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe erfolgen. Des Weiteren soll die Nutzung des ÖPNV durch ein subventioniertes Ticket für 9 Euro pro Monat ermöglicht werden. Kilometer-Pauschale für Fernpendler: Die aktuell zum 01.01.2024 vorgesehene Erhöhung der Kilometerpauschale für Fernpendler ab dem 21. km auf 0,38 Euro (0,3 Euro für die ersten 20) soll rückwirkend zum 01.01.2022 vorgezogen werden. Grundfreibetrag : Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird ab 01.01.2022 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht Corona Zuschuss: Beziehende von existenzsichernden Leistungen sollen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Familienzuschuss : Ergänzend zum Kindergeld ist ein Bonus von 100 Euro vorgesehen. Sofortzuschlag für von Armut betroffener Kinder : Dieser soll zum 01.07.2022 umgesetzt werden und 20 Euro pro Monat betragen Mindestlohn : Der gesetzliche Mindestlohn soll ab 01.10.2022 auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen/Entlastungen im Rahmen von Coronahilfen vorgesehen. Bonus für Pflegekräfte : Mitarbeiter/innen in Pflegeberufen sollen Bonuszahlungen bis 3.000 Euro steuerfrei erhalten können Kurzarbeitergeld : Die bisher bis zum 31.03.2022 geltenden Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld sind bis zum 30.03.2022 verlängert Weiteres : Die punktuell eingeführten Maßnahmen wie „Home-Office-Pauschale“ und degressive Abschreibungen für Investitionen“ sollen auch 2022 gelten. Hinweis: Da eine Umsetzung der o.a. Maßnahmen noch aussteht, sind Änderungen nicht ausgeschlossen.