Rentner und ihre Einkommensteuererklärung
Rentner fragen sich, inwieweit sie auf ihre Rente Steuern zahlen müssen
Sie als Rentner oder Rentnerin sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Ihre Jahresbruttorente den Betrag in Höhe von 9.744 Euro pro Jahr übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert (19.488 Euro). Bitte bedenken Sie, jeder Rentner muss eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt ihn dazu auffordert. Erhalten Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt, sollten Sie zügig reagieren. Das Amt wird sonst Ihre steuerliche Situation schätzen – und das kann zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen. Einige Rentner fürchten Jahr für Jahr, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet. Werden durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig, sind diese zunächst geringfügig zu berücksichtigen. Jedes Jahr zum 1. Juli erhöht die Bundesregierung die Renten, das nennt man Rentenanpassung. Am 1. Juli 2020 konnten sich die Rentner im Westen über 3,45 Prozent mehr Geld freuen, im Osten stieg die Rente um 4,20 Prozent. Zum 1. Juli 2021 stiegen die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent. Die Rentner in Westdeutschland erhalten keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert weiterhin 34,19 Euro. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in früheren Urteilen mehrfach betont, er halte die Besteuerung von gesetzlichen Altersrenten für verfassungskonform. Die obersten Finanzrichter kamen dabei jeweils zu dem Schluss, dass durch die Rentenbesteuerung grundsätzlich keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Zuletzt hat der Bundesfinanzhof im Mai 2021 zwei weitere Klagen abgewiesen. Allerdings forderte er dabei erstmals Nachbesserungen – denn künftigen Rentnerjahrgängen drohe nach der aktuellen Gesetzeslage nämlich doch eine doppelte Besteuerung ihrer Altersbezüge. Der BFH hat deshalb dem Bundesfinanzministerium ins Stammbuch geschrieben, für eine Änderung der bisherigen Regelungen zu sorgen, sie entsprechend anzupassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Nun ist der Gesetzgeber gefragt. Wie er das Problem lösen will, ist derzeit noch nicht absehbar. In der kommenden Legislaturperiode steht eine Reform der Einkommensteuer auf der Agenda, dabei könnte dann auch die Rentenbesteuerung geändert werden. Sofern Sie sich unsicher fühlen, ob Sie ein Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder nicht, sollten Sie im Zweifel Kontakt zum Finanzamt, Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein suchen. Lassen Sie sich Ihre Einkommensteuererklärung erstellen und erwarten dann den entsprechenden Steuerbescheid für das Veranlagungsjahr. Dann haben Sie zumindest Sicherheit, inwieweit sich Ihre steuerlichen Verpflichtungen in den nächsten Jahren entwickeln.