
Einkommensteuererklärung und Hartz IV
Auch bei ALG2-Bezug kann es durchaus sinnvoll sein, eine Einkommensteuererklärung einzureichen
Wenn Sie nicht das gesamte Jahr Arbeitslosengeld 2 bezogen haben, sondern nur ein paar Monate lang und ansonsten einen regulären Job hatten, haben Sie vermutlich Lohnsteuer bezahlt. Das passiert ganz automatisch und steht auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung. Diese gezahlte Steuer können Sie sich teilweise zurückholen, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben. Denn das Finanzamt zieht von Ihren Einkünften alles ab, was Sie absetzen dürfen und nur auf den Rest müssen Sie Steuern zahlen. Das heißt: In der Regel bekommen Sie eine Steuerrückerstattung, wenn Sie nicht das ganze Jahr von Hartz 4 leben mussten, sondern auch regulär gearbeitet haben. Das trifft vor allem auf Ledige zu, die in Steuerklasse 1 oder 2 besteuert wurden. Sie sind verheiratet und haben sich mit Ihrem Ehepartner für Steuerklasse 4 entschieden. Hat einer von Ihnen das ganze Jahr Hartz 4 bekommen und der andere hat gearbeitet, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Steuererstattung erhalten – vorausgesetzt natürlich, Sie geben eine Steuererklärung ab. Der Grund: Dem erwerbstätigen Ehepartner wurde in der Regel zu viel Lohnsteuer abgezogen. Bekommen Sie eine Steuerrückerstattung und erhalten zeitgleich Hartz 4, wird das Geld auf Ihre ALG 2-Bezüge angerechnet. Es gibt sogar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bestätigt, dass diese Praktik nicht verfassungswidrig ist. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem die Erstattung auf Ihrem Konto angekommen ist und nicht, wann Sie den Steuerbescheid per Post erhalten. Aus diesem Grund ist das Timing hier ganz wichtig. Wenn möglich, sollten Sie versuchen, die Steuererstattung in einem Monat auf Ihr Konto zu bekommen, in dem Sie keine Hartz 4 Leistungen erhalten haben. Hierfür ist es wichtig zu wissen, dass es von der Abgabe der Steuererklärung bis zu Bescheid und Rückerstattung in der Regel fünf bis acht Wochen dauert. Seit dem das Sozialhilferecht mit der Agenda 2010 reformiert wurde, wird streng zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Bedürftigen unterschieden. Das Arbeitslosengeld 2 ist die Lohnersatzleistung für Erwerbsfähige und gilt damit nicht als Sozialleistung im Sinne des SGB XII. Anspruch auf Sozialhilfe hat man hingegen dann, wenn man nicht (mehr) erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das heißt auch, dass für Bezieher von Hartz 4 grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Man bekommt also entweder Hartz 4 oder Sozialhilfe und nie beides zusammen. Bekommen Sie in einem Jahr nur Hartz 4, weil Sie keinen passenden Job gefunden haben, brauchen Sie auch keine Steuererklärung abzugeben. Sofern Sie sich unsicher fühlen ob Sie ein Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder nicht, sollten Sie im Zweifel Kontakt zum Finanzamt, Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein suchen. Lassen Sie sich Ihre Einkommensteuererklärung erstellen und erwarten dann den entsprechenden Steuerbescheid für das Veranlagungsjahr. Dann haben Sie zumindest Sicherheit inwieweit sich Ihre steuerlichen Verpflichtungen in den nächsten Jahren entwickeln. Und das haben Sie dann schwarz auf weiß mit dem Steuerbescheid vorliegen.