Im Internet Geld verdienen
Einnahmen aus Social-Media Plattformen sind steuerpflichtig
Als Influencer werden Personen bezeichnet, die ihre starken Präsenz und ihr hohes Ansehen in sozialen Netzwerken nutzen, um beispielsweise Produkte oder Lebensstile zu bewerben. Unter den 15 Topverdienern finden sich unter anderem die Fußballer Lionel Messi und Christiano Ronaldo, aber auch Teile des Kardashian-Klans sowie der Schauspieler Dwayne „The Rock“ Johnson. Doch man muss kein internationaler Superstar sein, um als Influencer in den sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook und YouTube Geld zu verdienen. Beispiel Instagram: Man munkelt, dass Influencer mit 40.000 Followern bereits zwischen 150 und 300 Euro pro Posting verdienen können. Das Gehalt eines Influencers mit 600.000 Followern liegt bereits bei 1.500 bis 3.000 Euro pro Post. Wer sich jetzt direkt hinter oder vor die Kamera klemmen möchte, um eine Karriere als Influencer zu starten, sollte aber Folgendes im Hinterkopf behalten: Auch Influencer müssen Steuern zahlen. Sowohl bei bezahlten Kooperationen als auch bei Gratisprodukten, die Unternehmen zusenden. Ob Arbeitnehmer oder Influencer, wer Einkünfte – das sind die Einnahmen eines Jahres abzüglich der Ausgaben und Freibeträge – hat, die über dem Grundfreibetrag von aktuell 9.744 Euro liegt, muss Steuern zahlen. Außerdem werden für Influencer neben der Einkommensteuer gegebenenfalls auch Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer fällig. Wer Einkünfte als Arbeitnehmer hat, also beispielsweise von Montag bis Freitag in einem Unternehmen arbeitet, und sich nur nebenberuflich als Influencer in den sozialen Netzwerken tummelt, für den gilt für die Nebeneinkünfte eine Freigrenze bis 410 Euro. Einkünfte bis zu dieser Grenze sind steuerfrei. Allerdings muss dennoch gegebenenfalls Umsatzsteuer bezahlt werden. Zwischen 410 und 820 Euro greift der sogenannte Härteausgleich: Es fallen zwar Steuern an, aber noch nicht in voller Höhe. Erst ab 820 Euro müssen die zusätzlichen Einnahmen voll versteuert werden. Als Influencer muss man neben der Steuererklärung und weiteren, individuellen Anlagen auch die Anlage EÜR ausfüllen. EÜR steht für Einnahmenüberschussrechnung. Dort gibt man neben den Einnahmen auch die Ausgaben an und ermittelt somit den Gewinn. Zu den Ausgaben zählen zum Beispiel die Kosten für einen Hosting-Anbieter, aber eventuell auch Portokosten und Fachliteratur. Weitere Ausrüstungsgegenstände, die Influencer für Ihren Job benötigen oder sogar die Büroeinrichtung, lassen sich hingegen nicht ohne weiteres absetzen, vor allem dann, wenn die Influencer-Tätigkeit nur ein Nebenjob ist. Influencer und Blogger bekommen üblicherweise kostenlose Produkte von Unternehmen zugeschickt, die sie testen und taktisch klug in den Postings platzieren sollen. Was schnell wie ein Geschenk aussieht, zählt im Steuerrecht allerdings zu den sogenannten Sacheinnahmen und muss versteuert werden. Auch geschenkte Hotelübernachtungen oder Reisen sind als Sachzuwendungen zu versteuern – zu dem Preis, den man üblicherweise dafür zahlen müsste. Alle Einnahmen – egal ob in Form von Gratisprodukten oder Sponsored Posts – sollten immer sauber dokumentiert werden, zum Beispiel in Form einer Excel-Tabelle. Bei Nachfragen des Finanzamts kann man dann alle Einnahmen lückenlos nachweisen. Wer als Influencer Geld verdienen möchte und sich darauf vorbereitet, sollte sich im Vorfeld an einen Steuerberater wenden um sämtliche wichtigen steuerlichen Details zu besprechen. Ansonsten könnte eine böse steuerliche Überraschung unser gut gemeintes Vorhaben schnell zerplatzen lassen.
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