Muss Pflegegeld versteuert werden?
Auch bei „sittlich-moralischer Verpflichtung“ ist es steuerfrei
Wenn hingegen die Pflege von Personen übernommen wird, die mit dem Pflegebedürftigen weder verwandt noch ihm „sittlich-moralisch verpflichtet“ sind, muss das weitergereichte Geld normal versteuert werden. Pflegegeld erhalten jene, die zu Hause leben und mindestens Pflegegrad 2 haben. Gezahlt wird der volle Betrag, wenn ausschließlich Angehörige oder Freunde die Unterstützung übernehmen. Bei Pflegegrad 2 sind das 316 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 sind es 545 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 728 Euro. Entscheidet man sich für eine Kombination aus Pflegegeld und Unterstützung durch einen ambulanten Dienst, gibt es weniger Pflegegeld. Werden für den Dienst beispielsweise 50 Prozent der dafür bereit gestellten Mittel eingesetzt, reduziert sich das Pflegegeld um 50 Prozent. Kein Pflegegeld gibt es, wenn die Kosten für den ambulanten Dienst den dafür vorgesehenen Betrag ausschöpfen. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-1018800 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte Auskunft.