
Ansprüche prüfen lassen
Wirecard: Schadensersatz für Anleger möglich?
Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst & Young, das seit dem Wirtschaftsjahr 2009 die Wirecard AG als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer prüfte, verweigerte im Juni 2020 das Testat für die Bilanz. Die Wirecard AG musste schließlich eingestehen, dass bilanzierte Vermögenswerte von über 1,9 Milliarden Euro nicht zu belegen sind. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Markus Braun musste zurücktreten. Im Juli 2020 wurde er wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Betrug und Marktmanipulation in mehreren Fällen verhaftet. Braun ist weiterhin inhaftiert. Das ehemalige Vorstandsmitglied Jan Marsalek wird mit internationalem Haftbefehl wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, des besonders schweren Falls der Untreue sowie weiterer Vermögens- und Wirtschaftsdelikte gesucht. Er wird verdächtigt, gemeinsam mit dem ebenfalls Beschuldigten Dr. Braun, die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch Aufnahme von vorgetäuschten Einnahmen aus Zahlungsabwicklungen im Zusammenhang mit Geschäften mit sogenannten Third-Party-Acquirern aufgebläht zu haben, um so das Unternehmen finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver darzustellen. Für geschädigte Aktionäre stellt sich vor allem die Frage, gegen wen entsprechende Schadensersatzansprüche zu richten sind. Es kommen mehrere Anspruchsgegner in Betracht. Die Wirecard AG hat im Juni 2020 Insolvenzantrag gestellt. Forderungen können zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Ob und in welcher Höhe sich zugunsten der Anleger eine Rückzahlungsquote ergeben wird, ist ungewiss. Klagen können vor allem gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young und die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Wirecard AG gerichtet werden. Ernst & Young hat trotz offenbar jahrelang gefälschter Bilanzen stets ein uneingeschränktes Testat erteilt. Es steht der Vorwurf im Raum, dass die Wirtschaftsprüfer unzureichend ermittelt, nachlässig geprüft und Angaben ins Blaue hinein gemacht haben. Gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft laufen bereits diverse Klagen. Ansprüche können darüber hinaus unmittelbar gegen die früheren Vorstände der Wirecard AG, insbesondere den früheren Vorstandsvorsitzenden Dr. Braun und das vormalige Vorstandsmitglied Marsalek gerichtet werden. Diese haften im Falle einer Verurteilung auch mit ihrem Privatvermögen. Anleger sollten sowohl eine Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle als auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Ernst & Young und den früheren Vorstandsmitgliedern der Wirecard AG prüfen lassen.
sprüche gegen mehrere Haftungsgegner richten