Geld und Recht
>Vortrag am 26. September: Bei Trennung und Scheidung eine gerechte Lösung für beide
Vortrag am 26. September: Bei Trennung und Scheidung eine gerechte Lösung für beide
ISUV klärt auf über Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
Aber muss das so sein? In vielen Fällen sind die Partner noch bereit, miteinander zu sprechen, sie sind bereit, zu versuchen, die gemeinsame schöne Zeit nicht mit einem finanziellen Fiasko ausklingen zu lassen, bei dem es nur zwei Verlierer gibt. Um diesen guten Vorsatz auch rechtlich in trockene Tücher zu wickeln, müssen einige formelle Voraussetzungen erfüllt werden. Und besonders wichtig ist ja auch, dass beide Partner sich künftig sicher sein können, das Beste aus der Situation gemacht und richtig gehandelt zu haben. Ein wichtiger Punkt ist der Güterstand, vielen nur unter „Gütertrennung“ ein Begriff. Es gibt für Eheleute aber noch weitere Güterstände. Wenn bisher nichts vereinbart worden ist, was der Regelfall sein dürfte, gilt der gesetzliche Güterstand, die Zugewinngemeinschaft. Beide Eheleute behalten dabei ihre Rechte, die sie bis zur Eheschließung erlangt haben. Aber die Rechte, die anschließend dazu gekommen sind, werden gemeinsame Rechte. Das kann gelegentlich verhängnisvoll sein, wenn z. B. Rechte an Firmen davon betroffen sind. Manche Paare beabsichtigen gar nicht, sich in absehbarer Zeit scheiden zu lassen, sondern wollen in Zukunft nur getrennte eigene Wege gehen, aus welchen Gründen auch immer. Dann ist es sinnvoll, sich über die bisherigen und die künftigen Rechte mit einem notariellen Ehevertrag zu einigen. Ehepaare können zu jeder Zeit, ab Eheschließung bis zur Scheidung, Eheverträge neu abschließen oder bestehende auch wieder aufheben oder ändern. Es ist nicht so, dass sie nur bei der Eheschließung die Gütertrennung vereinbaren können. Der Scheidung voraus geht gesetzlich die Trennungszeit. Auch über diese Zeit und die Zeit nach Scheidung muss man nicht unbedingt vom Gericht entscheiden lassen, wer dann gegen wen welche Ansprüche hat. Wenn das Ehepaar sich einig ist oder werden kann, wer wie viel an wen wie lange zahlt, wer das Haus, das Auto usw. bekommt, wie der Umgang mit den Kindern geregelt werden soll, was mit der Lebensversicherung und dem Bausparvertrag passieren soll etc., kann das in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung geregelt werden. Streit bei der Scheidung vor Gericht und auch späterer Streit mit hohen Kosten werden dadurch vermieden, dazu werden bei beiden Betroffenen die Nerven ganz erheblich geschont. Rechtsanwalt Tammo Gräper, Fachanwalt für Familienrecht und für Agrarrecht, aus Brake wird mit seinem Referat in einer Vortragsveranstaltung „Eine gerechte Lösung für beide – Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen“ Licht in dieses Kapitel bringen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lädt dazu ein am Mittwoch, 26. September 2018, um 19.30 Uhr, im Jugend- und Vereinszentrum „Weberei“, Oldenburger Straße 21, 26316 Varel (gegenüber der ESSO-Tankstelle). Der Eintritt ist frei, auch für Nichtmitglieder.
Bei einer Trennung und Scheidung werden viele Zukunftspläne zerstört. Das bisherige „Wir“ weicht dem „Ich“. Bisher gemeinsam erreichtes kann dann schnell zum Zankapfel mit endlosen Streitereien werden. Rechtsanwälte werden bemüht, dazu Gerichte, Gutachter usw. Alles ist verbunden mit erheblichen Kosten. Nicht selten endet das im wirtschaftlichen Ruin und später in der Altersarmut.