
Umstellung auf SEPA ist Pflicht
Seit dem 1. Februar 2014 werden mit der Umstellung auf den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) die bisherigen bargeldlosen Zahlungsverfahren in allen Teilnehmerstaaten durch das neue SEPA-Verfahren ersetzt. Banken und Sparkassen vor Ort helfen bei der Umstellung wie bei allen übrigen Bankgeschäften. SEPA steht für Single Euro Payments Area und beseitigt Unterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen. Die neuen einheitlichen Verfahren gelten für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz. Ob beim Online-Banking oder beim Überweisen in Papierform: Künftig müssen Verbraucher bei Überweisungen und Lastschriften eine IBAN und BIC angeben. Die internationale Kontonummer, die IBAN (International Bank Account Number), enthält in Deutschland die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl, die Länderkennung DE und eine Prüfziffer zum Schutz vor Schreibfehlern. Der BIC ist ein international standardisierter Bank-Code, der Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert. Dieser spielt aber nur noch bis 2016 für SEPA eine Rolle, weil dann bei Zahlungen die Angabe der IBAN ausreicht. Bestehende Einzugsermächtigungen werden ohne Zutun des Kunden vom Zahlungsempfänger auf das neue Lastschriftmandat umgestellt. Bis zum 1. August 2014 können Firmenkunden nach Absprache mit ihrer Bank ausnahmsweise noch Zahlungen in den bisherigen nationalen Formaten einreichen. Für Verbraucher ändert sich durch die Fristverlängerung nichts. Sie können wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl bis zum 1. Februar 2016 nutzen. Bankberater in Ihrer Nähe Haben Sie Fragen zur SEPA-Umstellung oder benötigen Sie Hilfe? Dann suchen Sie einen Bankberater in Ihrer Nähe und nutzen Sie unseren Guide für Ihre Auswahl. Ob Sie in Friesland, Ammerland, Münsterland, der Wesermarsch, im Landkreis oder der Stadt Oldenburg wohnen, hier finden Sie passende die Adresse – Fachberatung vor Ort inklusive!