Steuererklärung 2018: Mehr Zeit und weniger Papier
Wer neue Steuerfristen missachtet, muss zahlen
Weniger Papier und Bürokratie soll die Belegvorhaltepflicht bringen, die die Belegvorlagepflicht ersetzt. Für viele Ausgaben müssen keine Belege mehr mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Trotzdem gilt immer noch eine Aufbewahrungspflicht. Die Finanzämter haben weiterhin das Recht, wichtige Nachweise bei den Steuerpflichtigen anzufordern. Sollten auf Anfrage die entsprechenden Belege nicht vorhanden sein, könnten entstandene Kosten gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden. Mehr Zeit für die Steuererklärung, aber auch drohende Strafzahlung: Für das Steuerjahr 2018 kommt es für Steuerpflichtige zu einer weitreichenden Änderung. Die Abgabefrist für Steuererklärungen verlängert sich um zwei Monate jeweils auf den 31. Juli des Folgejahres. Dies gilt aber nur für jene, die ihre Steuererklärung selbstständig erstellen. Wer die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat bis zur Abgabe der Unterlagen sogar Zeit bis 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Mit den neuen Abgabefristen gelten aber auch neue Regeln für den Verspätungszuschlag. Dieser ist erstmals für verspätet abgegebenen Steuererklärungen 2018 festzusetzen. Er beträgt pro Monat der verspäteten Abgabe 0,25 Prozent der um Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Die bisherige Kann-Vorschrift entfällt. Ab 2018 gelten kürzere Antragsfristen für rückwirkende Kindergeldanträge. Vom 1. Januar an können Eltern Kindergeld lediglich noch sechs Monate rückwirkend erhalten, also höchstens bis Juli 2017. Grund ist eine Gesetzesänderung, die Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern soll. Ebenfalls zum 1. Januar steigt das Kindergeld an. Wie schon 2017 wird es um zwei Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 194 Euro, für dritte Kinder 200 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 225 Euro im Monat. Autor des Beitrags: Jens Büsselmann, 1. Vorsitzender Deutsches Arbeitnehmer Steuerbüro e.V.