
Schlechte Zeiten für Schwarzumsätze
Prüfungssoftware ermittelt relevante Überprüfungsmaßnahmen
Zu den unzäh ligen Pro grammanalysen gehören u. a.: - Automatische Mehrfachbelegungs- und Lückenanalyse, - Suche nach Doppelbuchunge n (Rechnungsnummer, Beleg-Nr., Kto.-Auszüge etc.), - Abgleich des Wareneinkaufs mit dem Warenverkauf bzw. Lagerbestand, - Untersuchung der Barzahlungsvorgänge ab einem vorgegebenen Betrag, - Belegsuche nach Stichwörtern, - Überprüfung der Häufigkeit manuell erfasster Zahlen (Chi-Quadrat-Test), - Ausgaben um die Ehren- und Geburtstage von Familienangehörigen sowie Geschenktage (Feiertage), - Plausibilisierung von Kassenbüchern oder Fahrtenbüchern für Pkws - Vorinformationen vor Prüfungsbeginn. Z. B. Branchenwerte und Erkenntnisse aus vergleichbaren Betriebsprüfungen Um den Unternehmer zu einem Preisnachlass zu motivieren, verzichtet der Auftraggeber (Leistungsempfänger) oftmals auf eine Rechnung, weil diese für ihn steuerlich ohne Bedeutung ist. Das trifft häufig Branchen, welche oft für Privatleute arbeiten. Gängige Praxis ist auch, dass Betriebsprüfer vor der Prüfung bereits den betrieblichen Umsatz plausibilisiert. Maßnahmen sind z. B.: Essen gehen vor einer Restaurantprüfung und in der folgenden Prüfung prüfen, ob dieser Vorgang auch ordnungsgemäß erfasst wurde. Alle Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler müssen ihre Zahlen (z. B. E-Bilanz, Steuererklärungen) an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Die Daten müssen der Taxonomie der Finanzverwaltung entsprechen. Nicht nur der Gewinn, sondern die exakte Aufschlüsselung der Ausgaben/Kostenpositionen ist hier vorgegeben. Das Zahlengerüst, das ein Steuerpflichtiger an das Finanzamt liefert, muss nicht zwangsläufig richtig, aber schlüssig und plausibel sein. Die automatisierte Auswertung des Zahlenmaterials von Tausenden gleichartigen Unternehmungen versetzt die Finanzverwaltung in die Lage, Abweichungen der Zahlenkonstellation zueinander klar zu erkennen, welches wiederum zum akuten „Erklärungsnotstand“ des betroffenen Unternehmers führen kann. Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt jedoch, dass die Zeiten sich ändern und die Schwarzarbeit durch Unternehmen im Fokus der Finanzverwaltung steht. Schlussendlich haben noch nicht alle Betriebe den Ernst der Lage realisiert! Für den ordentlichen Unternehmer, welcher in seinen kalkulierten Verkaufspreis seine Lohnkosten, Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohn- und Umsatzsteuer einbringen muss, hat diese Entwicklung viel Positives. Bei zunehmender Prüfungstätigkeit durch die Finanzverwaltung wird er in Zukunft nicht mehr so viele Wettbewerber haben, welche ihn deutlich unterbieten. Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass Schwarzarbeit nicht zum Wohlstand ihres Unternehmers führt, sondern nur einen „Billigauftrag“ beschert, weil auf die Abführung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen „verzichtet“ wird. Verlierer sind in dieser Konstellation letztlich alle Beteiligten. Auch der Auftraggeber! Denn bei einer Schlechtleistung kann dieser seine Ansprüche schwer geltend machen. Die Entwicklung zum „gläsernen Unternehmer“ hat insoweit auch etwas Positives. Am Ende kommt dieses Verhalten Unternehmern, die die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt haben, teuer zu stehen. Angemerkt sei auch, dass nicht nur die schwarzarbeitenden Unternehmen, sondern auch die Auftraggeber (Leistungsempfänger) sich strafbar machen. Selbst wenn diese glauben, selbst keine Steuern hinterzogen zu haben, haften sie für die hinterzogenen Steuern mit. Autorin des Beitrags: Claudia-B. Volz, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht & Unternehmensnachfolge