
Pensionsrückstellungen und Niedrigzinsen
Auswirkungen auch abhängig vom Eigenkapital – Umstellung von Beitragszusagen möglich
Im Großraum Oldenburg haben viele kleine und mittelständische GmbHs ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) eine Altersvorsorge in Form einer Pensionszusage gegeben. Für diese Verpflichtung werden in der Handelsbilanz der GmbH sogenannte Pensionsrückstellungen gebildet. Die niedrigen Zinsen haben dazu geführt, dass die Pensionsrückstellungen in den vergangenen Jahren deutlich angewachsen und zum Teil drastische Finanzierungslücken entstanden sind. Sinkende Zinsen führen zu steigenden Pensionsrückstellungen. Allgemein gilt: je niedriger die Zinsen, desto höher steigen Pensionsrückstellungen für Pensionszusagen an. Eine Zinssenkung um nur einen Prozentpunkt führt zu einem Anstieg der Pensionsrückstellungen um ca. 15 bis 20 %, bei einem Zinsrückgang um zwei Prozentpunkte also um 30 bis 40 %. Der maßgebliche Zins zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz lag am 31.12.2009 bei 5,25 %. Seitdem sinkt der Zins kontinuierlich ab. Ende Dezember 2014 lag der Zins bei 4,53 % und ein Jahr später nur noch bei 3,89 %. Zwar wurde zum 17. März 2016 der Zeitraum zur Zins-Durchschnittsbildung von 7 auf 10 Jahre ausgedehnt, aber das Problem der steigenden Rückstellungen wurde dadurch nur abgemildert und nicht gelöst. Bei Unternehmen mit hohem Eigenkapital und Gewinnen wirken sich die gestiegenen Pensionsrückstellungen hauptsächlich auf die Ausschüttungshöhe (Tantieme) aus. Bei GmbHs mit niedrigem Eigenkapital und Gewinnen droht dagegen eine bilanzielle Überschuldung und mögliche Insolvenz. Zudem bestehen bei vielen Unternehmen Finanzierungslücken, da die prognostizierten Ablaufleistungen von abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen deutlich gesunken sind. Diese finanziellen Unterdeckungen können zu einem großen Hindernis bei Kreditaufnahme und Unternehmensnachfolge werden. Durch Anpassung bestehender Pensionszusagen können die Pensionsrückstellungen jedoch verringert werden. So kann beispielsweise eine lebenslange Altersrente in eine einmalige Kapitalleistung umgewandelt werden. Auch eine Reduzierung der zugesagten Leistungen ist in bestimmten Fällen möglich und steuerlich sinnvoll. Eine weitere Möglichkeit ist die Umstellung von Leistungs- auf Beitragszusagen. Ebenfalls kann eine komplette Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger (z.B. Pensionsfonds) erfolgen, wodurch die Bilanz vollständig von den Pensionsrückstellungen „befreit“ wird. Die genannten Handlungsoptionen sollten zusammen mit einem spezialisierten Fachmann erörtert werden. Zudem sollte eine Pensionszusage auf folgende Punkte hin überprüft werden: 1.formelle Ausgestaltung 2.Finanzierungsgrad 3.Insolvenzschutz 4.Bilanzsprungrisiken
Auswirkungen
Handlungsoptionen
Überprüfung von Pensionszusagen
Aber Vorsicht: der Ansatz, jede Pensionsverpflichtung nach „Schema F“ zu behandeln, lässt die individuelle Situation des Unternehmens außen vor. Eine nachvollziehbare Lösung kann sich erst nach einer eingehenden Analyse und Abstimmung ergeben.