Kosten für osteuropäische Haushaltshilfen?
Haushaltsnahe Dienstleistung bei Arbeitsvertrag – keine Barzahlung
Sie helfen beim Aufstehen und Anziehen, beim Duschen und Waschen, beim Essen und dem Gang zur Toilette: Haushaltshilfen aus Osteuropa unterstützen Familien bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Stellen Sie eine Haushaltshilfe ganz legal ein, können Sie die Kosten dafür teilweise von der Steuer absetzen. Seit dem 1. Mai 2011 dürfen deutsche Familien ganz legal eine osteuropäische Haushaltshilfe beschäftigen. Voraussetzung dafür: Die Haushaltshilfen können nur in einem Haushalt mit einer pflegebedürftigen Person arbeiten. Bei der Suche nach einer geeigneten Person aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland oder Litauen hilft die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Engagieren Sie eine Haushaltshilfe, werden Sie zum Arbeitgeber. Sie brauchen dann ganz zu Beginn einen Arbeitsvertrag, den Sie und Ihre Haushaltshilfe unterschreiben. Sie müssen sich an eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 38,5 Stunden, die Kündigungsfrist und weitere Vorschriften halten. Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung – also für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – und Lohnsteuer zahlen. Das heißt: Sie müssen Ihre Haushaltshilfe beim Finanzamt, der Arbeitsagentur, der Unfallversicherung und der Meldebehörde anmelden. Wie hoch Ihre monatlichen Kosten tatsächlich sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Das hängt zum Beispiel von den Fähigkeiten Ihrer Haushaltshilfe ab. Aber eine Musterrechnung gibt eine grobe Orientierung: Bekommt Ihre Haushaltshilfe monatlich rund 1.460 Euro Bruttogehalt, bleiben ihr am Ende des Monats knapp 870 Euro netto übrig. Sie als Arbeitgeber zahlen - neben dem Gehalt - auch die Beiträge zur Sozialversicherung und haben monatliche Ausgaben von gut 1.815 Euro. Bei dieser Rechnung geht man davon aus, dass Sie als Arbeitgeber zusätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Unterstützt Sie legal eine Haushaltshilfe aus Osteuropa, können Sie 20 Prozent Ihrer Kosten für den Arbeitslohn als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung eintragen. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Sie können pro Jahr nur maximal 4.000 Euro absetzen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Haushaltshilfe nicht bar bezahlen, sondern das Geld auf Ihr Konto überweisen. www.Deutsches-Arbeitnehmer-Steuerbuero.de
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