
Elektronische Steuererklärung auf dem Vormarsch
Veränderte Steuergesetze und neue Vorschriften verbreiten das Gefühl beim Steuerzahler, dass in jedem Jahr mehr in ihre Steuererklärung investiert werden muss. Seit 2014 wird den Bürgern die „vorausgefüllte Steuererklärung“ als neuer Service der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Sie erleichtert und vereinfacht die Arbeit, sollte man meinen. Knapp neun von zehn Bundesbürgern, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, dürfen mit einer Steuererstattung rechnen, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Dem Statistischen Bundesamt zufolge bekommen sie im Schnitt 823 Euro zurück. Die Abgabe der Erklärung lohnt sich also in den allermeisten Fällen – und trotzdem setzten sich viele Deutsche erst gar nicht an die umfangreichen Formulare oder füllen sie aus Bequemlichkeit nicht vollständig aus. Fazit: Die Steuererklärung per Elster ist weiterhin auf dem Vormarsch und wird sich nicht verhindern lassen. Deshalb ist zu empfehlen, sich mit der Materie auseinanderzusetzen, damit Vertrauen zum System aufgebaut wird. Als Alternative bieten sich qualifizierte Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater als steuerliche Fachkompetenzen für die Übertragung und Abruf der elektronischen Steuerdaten an. Autor: Jens Büsselmann,1. Vorsitzender Deutsches Arbeitnehmer Steuerbüro e.V. Lohnsteuerhilfeverein.
Zahlreiche Daten zur eigenen Person, die in der Steuererklärung eingetragen werden müssen, liegen dem Finanzamt durch den Arbeitgeber oder durch Versicherungen bereits vor und lassen sich mit dem neuen Service jetzt elektronisch abrufen beim Finanzamt. Zur Verfügung gestellt werden etwa Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Lohnbescheinigungen oder Nachweise über Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Altersvorsorge wie etwa Einzahlungen in Rürup- und Riesterverträge sind bereits erfasst und werden nun elektronisch bereitgestellt. Ohne großen technischen und bürokratischen Aufwand können Steuerzahler auf den neuen Service der Finanzverwaltung zugreifen. Bedingung für die Nutzung des neuen Services ist die einmalige und kostenlose Registrierung im ELSTERONLINE Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie die Anmeldung zum Belegabruf.