Das neue ElterngeldPlus seit 1. Juli

Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll mit dem neuen ElterngeldPlus verbessert werden

Bislang erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung beziehen. Dieses Konstrukt bleibt weiter bestehen. Das neue ElterngeldPlus kann damit kombiniert werden oder ein Ersatz sein.

Am 1. Januar trat das Gesetz zum ElterngeldPlus in Kraft. Die Leistungen gelten nun für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli geboren werden bzw. wurden. Vätern und Müttern wird die Möglichkeit eröffnet, ein ElterngeldPlus bis zu 28 Monaten zu beziehen, wenn sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Neben ihrem Gehalt erhalten sie weiter Geld vom Staat. Ein Elterngeldmonat wird somit zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten Väter und Mütter die Möglichkeit, vier weitere Monate ElterngeldPlus zu beziehen. Voraussetzung: Mutter und Vater müssen in den vier Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dies soll einen Anreiz dafür schaffen, dass Männer und Frauen die Kindererziehung ausgewogener gestalten können. Beim klassischen Elterngeld gibt es 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens aber 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Die Plus-Variante beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde – mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Das Gesetz soll diejenigen Eltern unterstützen, die früher in den Beruf zurückkehren und die Erziehung zwischen beiden Partnern gerechter aufteilen wollen. „Es gibt Familien mehr Spielraum: für Kinder, die beide Elternteile als enge Bezugspersonen erleben. Für Mütter, die ihre gute Ausbildung im Beruf nutzen. Für Väter, die mehr Zeit für ihre Kinder finden“, erklärt Familienministerin Manuela Schwesig in einer Broschüre.

Fazit:

Problematisch ist allerdings, dass Arbeitnehmer in Zukunft drei statt zwei Erziehungspausen einlegen können. Die neue Elternzeit beeinträchtigt die Planungssicherheit der Unternehmen und wird dazu beitragen, dass Betriebe in stärkerem Maße auf flexible Beschäftigungsformen wie Befristung, Minijobs oder Zeitarbeit zurückgreifen müssen.

Autor:

Jens Büsselmann, 1. Vorsitzender Deutsches Arbeitnehmer Steuerbüro e.V. Lohnsteuerhilfeverein.

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