
Altersvorsorge nicht auf lange Bank schieben
bAV, Riester & Co: Wie funktioniert das und was ist wichtig – Fachberatung lohnt sich
Lebensstandart erhalten Denn im Gegenzug zur höheren Lebenserwartung sinkt das Rentenniveau und auch bei der Gesundheitsversorgung ist langfristig nur noch eine Basisabsicherung zu erwarten. „Man sollte sich deshalb frühzeitig mit den Themen Absicherung und Altersvorsorge auseinandersetzen“, betont Oldewurtel. „Bei der Fülle von Altersvorsorgeprodukten zwischen Lebensversicherungen, staatlich geförderten Riester-Renten, privaten Rentenversicherungen und der betrieblichen Altersvorsorge und noch vielen mehr, gibt es die ‚Qual der Wahl’.“ Schon bei der Arbeit kann gespart werden Für Arbeitnehmer sind zunächst zwei Optionen möglich: die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente. Beide garantieren ab dem Renteneintritt monatliche Rentenzahlungen bis Lebensende. Wie hoch diese ausfallen, hängt von den individuellen Sparbemühungen jedes einzelnen und von den gewählten Altersvorsorgeprodukten ab. Option der betriebliche Altersvorsorge Naheliegend ist zunächst die betriebliche Altersvorsorge (bAV): Diese wird direkt aus dem Bruttogehalt gespeist und vermindert damit die monatlich zu zahlende Einkommensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (SV) zur gesetzlichen Renten , Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. „Diese Entgeltumwandlung hat eine nicht unerhebliche positive psychologische Wirkung. Denn man tut was für seine eigene finanzielle Zukunft und spart heute schon Steuern und SV-Beiträge“, betont Oldewurtel. Die bAV kann in Form z.B. einer Direktversicherung, Pensionskasse, in Aktien investierenden Pensionsfonds sowie einer Unterstützungskasse angeschlossen werden. Die Entscheidung hängt auch davon ab, welche Lösungen der Arbeitgeber seinen Beschäftigen anbietet. Staat fördert private Altersvorsorge: Riester-oder Rürup-Rente Bei der zweiten Option, beim ‚Riestern’, belohnt der Staat die Altersvorsorgesparer mit jährlichen Zulagen von 154 Euro sowie weiteren für Kinder in Höhe von 185 Euro. Für alle ab 2008 Geborenen erhalten Riestersparer sogar 300 Euro pro Jahr vom Staat dazu. „Das ist deshalb besonders für Familien interessant“, so Oldewurtel. Außerdem können Aufwendungen für die Riester-Rente beim Einkommenssteuernachweis über den Sonderausgabenabzug steuermindernd geltend gemacht werden. „Zudem erhalten alle unter 25-jährige Riester-Sparer einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro oben drauf“, informiert Oldewurtel und Kollegen. Voraussetzung für die vollen Zulagen ist immer, dass der Sparer pro Jahr vier Prozent seines sozialversicherungspflichten Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Riesterzulage auf sein Riesterkonto einzahlt. Nichterwerbstätige Ehepartner gelten als ‚mittelbar zulagenberechtigt’ und müssen mindestens 60 Euro jährlich auf ihr Riesterkonto einzahlen. Die Zulage wird bei der „Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen“ (ZfA) oder seinem Riester-Rentenanbieter beantragt. Durch das Dauerzulagenverfahren kann man sich jedoch die jährliche Beantragung sparen. Wohn-Riester als attraktive Ergänzung Diese Säule der privaten Altersvorsorge hat bisher viele überzeugt: Seit der Einführung im Jahr 2001 haben laut Bundesarbeitsministerium über 15 Millionen Menschen einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Zur Auswahl stehen klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne. Seit 2008 lassen sich Riesterverträge auch zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum im Alter einsetzen (Wohn-Riester). Für Selbstständige bietet sich die Basis-Rente, auch „Rürup-Rente“ genannt, an. Auch bei dieser fördert der Staat die Altersvorsorge, jedoch nicht durch eine direkte Zulage, sondern über Steuervorteile. So können 2014 bis zu 78 Prozent des eingezahlten Kapitals in eine Basisrente Steuer mindernd wirken. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 Prozentpunkte auf dann 100 Prozent. Der maximal anzusetzende Betrag liegt bei 20.000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 40.000 Euro). Versicherungskaufleute klären auf Doch jede Produktgattung hat Vor- und Nachteile. Welcher Weg zu einem Altersvorsorgesparer passt, kann in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Versicherungskaufleuten geklärt werden. Sie besprechen mit ihren Kunden die Vorsorgeziele und -wünsche, analysieren die Situation und erstellen für sie individuell passende Vorschläge zur Altersvorsorge.Für alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte gilt: Sie werden als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Bei der Riester-Rente besteht zum Rentenbeginn mit frühestens 62 Jahren nur ein eingeschränktes Kapitalwahlrecht: Maximal 30 Prozent des bis dahin bestehenden Kapitals kann auf einen Schlag ausgezahlt werden. Die Rürup-Rente sieht das nicht vor. Ansprechpartner: Hans-Hermann Oldewurtel Mehr Infos unter: http://oldenburg-ostfriesland.bvk.de .
Pressesprecher
Bezirksverband BVK
Oldenburg–Ostfriesland
bvk.de/