Erste Gerichte erlassen Versäumnisurteile
Wohnmobile vom Abgasskandal betroffen – Schadensersatzansprüche prüfen
Betroffen sind alleine in Deutschland voraussichtlich mehr als 200.000 Wohnmobile und Fahrzeuge von Fiat und Iveco. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges gegen mehrere Verantwortliche der Autokonzerne Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. u Iveco Magirus AG dauern an. Betroffen sein sollen Fahrzeuge mit der Euro-Norm 5 und der Euro-Norm 6. Unter Verdachte stehen die nachfolgenden Motoren der Baujahre 2014 bis 2019: 1,3 Liter Multijet, 1,3 Liter 16V Multijet, 1,6 Liter Multijet, 1,6 Liter, 2,0 Liter Multijet, 2,0 Liter, 2,2 Liter Multijet II, 2,3 Liter, 2,3 Liter Multijet, 3,0 Liter Im Mittelpunkt des Verdachts der Abgasmanipulationen steht das Fahrzeug Fiat Ducato. Dieses Fahrzeug dient als Basisfahrzeug diverser Wohnmobile. Ähnlich wie beim VW-Abgasskandal sollen illegale Abschalteinrichtungen im Emissionssystem betroffener Dieselfahrzeuge installiert worden sein. Derartige Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die Grenzwerte für den Stickstoffdioxidausstoß nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, während im normalen Betrieb des Fahrzeuges auf der Straße die Abgasreinigung weitgehend abgeschaltet wird. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits diverse Wohnmobile auf Basis des Fahrzeuges Fiat Ducato begutachtet und massiv überhöhte Abgaswerte konstatiert. Der Sachverständige Dr. Axel Friedrich erklärte zu einem Wohnmobil mit der Euro-Norm 6, dass dieses aufgrund der erhöhten Abgaswerte nicht einmal die Grenzwerte einer Euro-Norm 0 einhalten würde. Die Gerichte müssen nun klären, ob und inwieweit mit unzulässigen Abschalteinrichtungen vorsätzliche sittenwidrige Schädigungen der jeweiligen Hersteller begangen wurden. Sollten die Gerichte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des jeweiligen Herstellers bejahen, können die Käufer der Fahrzeuge erheblichen Schadensersatz für sich beanspruchen. Die Prozesse dauern an. In einigen Verfahren haben verschiedene Landgericht, einschließlich des Landgerichts Oldenburg, auf Basis eingereichter Klageschriften Versäumnisurteile gegen die Hersteller erlassen. Die Hersteller haben bei diesen Verfahren keine rechtzeitige Verteidigungsanzeige abgegeben. Gegen Versäumnisurteile können die Hersteller allerdings Einspruch einlegen. Davon dürften die Hersteller in aller Regel Gebrauch machen. Dass die Gerichte allerdings entsprechende Versäumnisurteile erlassen, zeigt, dass die Gerichte den Vortrag der Kläger zu Abgasmanipulationen auch im Bereich der Wohnmobile als schlüssig erachten. Betroffenen Käufern ist anzuraten, eine anwaltliche Beratung zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen in Anspruch zu nehmen.