
Wer den Wagen nutzt, der muss auch
Alleinhaftung des Ehemann für gemeinsamen Kredit bei alleiniger PKW-Nutzung
Das brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat mit Beschluss vom 7.11.2019 (Aktenzeichen 9 UF 93/19) eine Entscheidung zur finanziellen Verantwortung bei einem Ehekredit getroffen. Es ging dabei um folgende Problematik: Im Mai 2015 nehmen die damaligen Eheleute einen gemeinsamen Kredit auf. Von der Kreditsumme verwenden sie knapp 18.000 € zur Ablösung eines weiteren gemeinsamen Darlehens, mit dem sie zuvor die Anschaffung des Familienfahrzeugs finanziert hatten. Nach der Trennung im Dezember 2015 behält der Ehemann den Passat und gibt ihn später bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs in Zahlung. Er zahlt, wie schon zuvor, den Kredit allein mit monatlich rund 650 € ab. Von der getrennt lebenden Ehefrau verlangt er rückwirkend ab Februar 2016 die hälftige Beteiligung an den Darlehensraten, also rund 9000 €. Die Ehefrau argumentiert, ihr Mann habe den VW für sich behalten und müsse deshalb auch den entsprechenden Teil des Darlehens allein tragen. Der Autokredits von 18.000 € habe der Finanzierung des Pkw und damit eines Gegenstands gedient, der nach der Trennung allein dem Ehemann zugutegekommen sei. In dieser tatsächlichen Handhabung liege eine anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Absatz 1 BGB, so dass der Ehemann für diesen Teil des Kredits im Innenverhältnis allein hafte. Das OLG berücksichtigt also das Wechselspiel von Regel und Ausnahme bei der Feststellung der Haftung für solche Schulden im Innenverhältnis. Ausgangspunkt bei Gesamtschulden ist § 426 Absatz 1 Satz 1 BGB also die Haftung zu gleichen Teilen (bei Eheleuten also zu je 50 Prozent). Aus dem Gesetz oder Umständen des Einzelfalls kann sich etwas anderes ergeben. So ist für Leistungen während intakter Ehe in der Regel kein Ausgleich geschuldet. Ein wichtiger Gesichtspunkt für die Haftung der Eheleute im Innenverhältnis ist dann z.B. die Frage, wer von ihnen nach der Trennung von dem kreditfinanzierten Gegenstand profitiert. Dieser Aspekt war hier für die Alleinhaftung des Ehemannes hinsichtlich der auf den Passat entfallenden Kreditsumme maßgeblich.